Stephanie-Prozess:Schwere seelische Abartigkeit

Der Gutachter im Stephanie-Prozess sieht keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei dem Sexualstraftäter Mario M. und empfiehlt Sicherungsverwahrung.

"Aus meiner Sicht liegen die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung vor", sagte Professor Hans-Ludwig Kröber als Sachverständiger im Prozess gegen den Entführer und Peiniger der Schülerin Stephanie vor dem Landgericht Dresden.

Justizbeamte führen den Angeklagten Mario M. im Dresdner Landgericht zum Verhandlungssaal. (Foto: Foto: dpa)

Kröber sieht keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des 36-Jährigen, bei dem er eine schwere seelische Abartigkeit festgestellt hatte. Mit dem Gutachten von Kröber wurde die Beweisaufnahme abgeschlossen. Der Prozess wird am 12. Dezember mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage fortgesetzt. Das Urteil soll am 14. Dezember gesprochen werden.

Der arbeitslose Anlagenbauer Mario M. muss sich seit dem 6. November wegen Geiselnahme, Körperverletzung, Vergewaltigung und Kindesmissbrauch verantworten.

Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt gestanden, Stephanie Anfang des Jahres entführt, etwa fünf Wochen in seiner Wohnung gefangen gehalten und gequält zu haben. Das Mädchen war damals 13 Jahre alt.

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