Siegburg-Prozess:Foltermord wird neu verhandelt

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Zweieinhalb Jahre ist die unfassbare Tat her: Drei Häftlinge im Gefängnis von Siegburg quälten einen weiteren Insassen zu Tode. Der Haupttäter muss sich nun erneut verantworten.

Der Prozess um den Foltermord von Siegburg wird teilweise neu aufgerollt. Wegen der Bluttat in einer Gemeinschaftszelle muss sich seit Freitag einer der drei Mörder erneut vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Angeklagter Pascal I.: Dem BGH war das bisherige Strafmaß zu gering. (Foto: Foto: dpa)

In dem Prozess muss das Gericht prüfen, ob der zur Tatzeit 19-jährige Pascal I. statt zu 15 Jahren Haft nicht doch zu Lebenslänglich und anschließender Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt verurteilt werden muss.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom August, der den Schuldspruch im ersten Verfahren bestätigt, das Strafmaß für I. aber aufgehoben hatte.

I. hatte im November 2006 gemeinsam mit zwei weiteren Gefangenen einen 20-jährigen Mitgefangenen stundenlang misshandelt und schließlich getötet. Der Mord an dem Häftling Hermann H. hatte wegen seiner Brutalität bundesweit Entsetzen ausgelöst.

In dem ersten Verfahren gestanden die drei Angeklagten, dass sie dem 20-Jährigen Wasser mit scharfem Pulver und Salz zu trinken gegeben hatte, er musste eine Tube Zahnpasta schlucken und anschließend sein Erbrochenes essen. Zudem wurde er mit einem Handfeger vergewaltigt. Das stundenlange Martyrium endete erst am Abend, als sich das Trio nach eigenen Angaben entschloss, den Mithäftling "wegzuhängen". Vor seinem Tod musste H. sechs Mal versuchen, sich an der Zellentür aufzuhängen.

Wegen des Foltermordes hatte das Bonner Gericht im Oktober 2007 den Heranwachsenden I. zwar nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt, die Strafe aber auf 15 Jahre Haft abgemildert. Dabei ging die Strafkammer davon aus, dass der Angeklagte noch resozialisierbar und seine Persönlichkeitsentwicklung "nicht hoffnungslos" abgeschlossen sei. Der BGH erachtete diese positive Prognose allerdings als "nicht tragfähig", da die Bonner Richter dem Angeklagten an anderer Stelle eine "ausgereifte Persönlichkeitsstruktur" bescheinigt hatten.

Die beiden anderen Angeklagten waren im ersten Verfahren rechtskräftig zu zehn Jahren Jugendstrafe und 14 Jahren Haft verurteilt worden. Für den erneuten Prozess gegen I. sind zunächst vier weitere Verhandlungstage anberaumt. Mit dem Urteil wird am 8. Mai gerechnet.

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