Siegburg: Foltermordprozess:15 Jahre Haft plus Sicherungsverwahrung

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Drei Häftlinge quälten im Gefängnis von Siegburg einen Mitinsassen zu Tode. Die Richter bestätigten nun auch im Revisionsverfahren die 15-jährige Haftstrafe des Haupttäters.

Im neu aufgerollten Prozess um den Foltermord in der Siegburger Haftanstalt gegen einen der drei Täter ist am Freitag das Urteil verkündet worden. Der heute 21 Jahre alte Mann wurde zu 15 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt verurteilt. Er gilt als Initiator der Gräueltat.

Angeklagter Pascal I.: Dem BGH war das bisherige Strafmaß zu gering. (Foto: Foto: dpa)

Im ersten Verfahren im Oktober 2007 hatte ihn das Gericht ebenfalls zu 15 Jahren Haft verurteilt, auf die Anordnung der anschließenden Sicherungsverwahrung aber verzichtet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil auf Antrag der Anklagebehörde aufgehoben. Der Staatsanwalt hatte eine lebenslängliche Haftstrafe sowie Sicherungsverwahrung beantragt.

Das Bonner Gericht hatte bei der Urteilsfindung vor zwei Jahren darauf gesetzt, dass es für den zwar reichlich, aber nicht einschlägig vorbestraften Mann noch einen Hoffnungsschimmer auf Resozialisierung gebe.

Der BGH hatte dagegen befunden, die positive Prognose des Bonner Gerichts stütze sich nicht auf Tatsachen, sondern auf Vermutungen. Die Gründe, keine lebenslange Haftstrafe zu verhängen, seien nicht tragfähig.

"Wir hatten hier einen Fall, der an die Grenze menschlichen Verhaltens rührt", begründete der Vorsitzende Richter, Theodor Dreser, das neue Urteil. Es sei auf dem tiefsten Stand menschlichen Handels gewesen.

Pascal I. und zwei Mitgefangene hatten gestanden, im November 2006 ihren Zellengenossen Hermann H. in der JVA Siegburg über Stunden hinweg geschlagen, sexuell missbraucht, erniedrigt und anschließend erhängt zu haben. Alle drei waren deshalb vom Landgericht Bonn im Oktober 2007 wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung verurteilt worden.

Neben Pascal I. wurden Ralf A. zu 14 Jahren Haft und Danny K. zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte im Revisionsverfahren eine lebenslange Haft gefordert. Die Verteidigung hatte die Verurteilung nach Jugendrecht und Maximalstrafe von 10 Jahren beantragt.

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