Seglerin Laura Dekker:Nicht ins Heim, nicht nach Hause

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Das Gericht hat entschieden: Die Möchtegern-Weltumseglerin Laura Dekker muss nicht ins Heim. Zu ihrem Vater darf sie aber auch nicht.

Laura Dekker hat endlich die sicherlich erleichternde Nachricht bekommen: Ins Kinderheim muss sie nicht, obwohl das das Jugendamt gerne gesehen hätte. Auch einer Unterbringung bei ihrer vom Vater geschiedenen deutschen Mutter habe das zuständige Familiengericht in Utrecht nicht zugestimmt, sagte Laura Dekkers Anwalt. Möglicherweise müsse das Mädchen aber für drei Monate zu einer befreundeten Familie ziehen.

Laura Dekker soll nach einer Entscheidung des Gerichts in Utrecht nicht zu ihrem Vater zurück. (Foto: Foto: dpa)

Bei der Anhörung vor einem Gericht in Utrecht waren dem Mädchen die Emotionen ins Gesicht geschrieben: Scham und Angst davor, in ein Kinderheim zu müssen. Ihr Blick war oft nach unten gerichtet.

Laura hatte ihrem Anwalt Peter de Lange nach der Flucht und ihrer Rückkehr von der Karibikinsel Sint Maarten gesagt, dass sie geflohen sei, weil sie gegen ihren Willen in ein Heim sollte. Zuvor habe ihr das Jugendamt ihre geplante Weltumsegelung untersagt, weil es das Mädchen für unreif gehalten hatte, was Laura nicht akzeptieren wollte.

Das Jugendamt hat nach seinem Eilantrag, Laura in ein Heim einweisen zu dürfen, nun eine Niederlage erlitten. Die Begründung für den Antrag hatte unter anderem gelautet: Laura habe mehrfach die Schule geschwänzt. Nachdem Lauras Vater, der von der Mutter des Mädchens getrennt lebt, die Weltumsegelung befürworte, müsse Laura von Zuhause ausziehen.

Der Lebensgefährte von Lauras Mutter beschuldigt Lauras Vater sogar, dem Mädchen bei der Flucht geholfen zu haben.

Laura soll nicht von einem niederländischen Airport aus auf die Karibikinsel Sint Maarten geflogen sein, sondern von Paris aus, so ihr Anwalt Peter de Lange. Dabei habe sie ihren neuseeländischen Pass benutzt. Da Laura während einer Weltreise ihrer Eltern auf einem Segelboot in Neuseeland geboren wurde, hat sie auch die Staatsbürgerschaft dieses Landes.

Der Anwalt war am Dienstag mit einem Befangenheitsantrag gegen drei Familienrichter gescheitert, die über Lauras künftige Unterbringung entscheiden sollen.

Die schulischen Leistungen des Mädchens hätten nachgelassen, weil es im Zusammenhang mit ihrem von den Behörden untersagten Rekordversuch, die Welt als jüngster Mensch allein zu umsegeln, starkem Druck ausgesetzt war, erklärte der Anwalt.

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