"Raser-Prozess":Anklage fordert 21 Monate Haft

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Im Prozess gegen den mutmaßlichen Karlsruher Autobahnraser hat der Staatsanwalt eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung gefordert. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 34-Jährigen vor, im Juli 2003 bei einer Geschwindigkeit von mehr als 200 Stundenkilometern auf der Autobahn A5 bei Karlsruhe extrem dicht auf den Kleinwagen des Unfallopfers aufgefahren zu sein und so das Unglück ausgelöst zu haben.

Die 21 Jahre alte Fahrerin, Jasmin A., und ihre zweijährige Tochter waren dabei ums Leben gekommen. Der Angeklagte, der als Versuchsingenieur bei Daimler Chrysler arbeitet, bestreitet jede Beteiligung an dem Unfall.

"Er hätte die Tat besser gestanden"

Der Staatsanwalt sagte: "Ich bin davon überzeugt, das der Angeklagte der Unglücksfahrer ist. Es hätte ihm besser angestanden, die Tat einzuräumen." Neben der Haftstrafe von 21 Monaten beantragte der Ankläger, dem Ingenieur den Führerschein anschließend für ein Jahr zu entziehen.

Der Mann habe sich der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht. Eine Unfallflucht sei ihm aber nicht nachzuweisen, weil nicht sicher sei, ob der Fahrer des Mercedes den Unfall im Rückspiegel beobachtet habe.

In seinem Plädoyer sprach der Staatsanwalt auch von einem "bedauernswerten Angeklagten". Er wolle nicht in der Haut des Angeklagten stecken, der in einer "unsäglichen Weise diesem Medienrummel" ausgesetzt gewesen sei. Die Anklage kritisierte aber auch, dass er bis zuletzt keine Reue zeigte und abstreitet, mit dem Unfall etwas zu tun zu haben.

Verteidigung beantragt Freispruch

Der Verteidiger sagte, die Aussagen der Zeugen reichten nicht für eine Verurteilung seines Mandanten aus und beantragte einen Freispruch. Als Täter komme eher der Vorgesetzte des Angeklagten in Frage, der am Unfalltag ebenfalls über die Autobahn A5 zur Teststrecke nach Papenburg gefahren sei.

Das Urteil soll an diesem Mittwoch verkündet werden.

Wochenlange Fahndung

Der Unfall ereignete sich am 14. Juli 2003 gegen sechs Uhr morgens. Die 21-jährige Jasmin A. war mit ihrem Kia-Kleinwagen auf der A5 zwischen Karlsruhe und Bruchsal unterwegs. Nach den Ermittlungen wich sie offenbar wegen eines von hinten heranrasenden Wagen abrupt nach rechts aus, lenkte wieder nach links, kam ins Schleudern und prallte gegen einen Baum am rechten Fahrbahnrand.

Wochenlang war nach dem Drängler gefahndet worden, der nach Zeugenaussagen mit bis zu 250 Stundenkilometern auf den Kia zugerast sein soll.

Der Angeklagte war an diesem Morgen mit einem Mercedes mit Böblinger Kennzeichen auf einer Dienstfahrt von Sindelfingen nach Papenburg im Emsland an der Unfallstelle vorbeigekommen, allerdings nach eigener Aussage erst eine halbe Stunde nach dem Unfall.

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