Freispruch für Karl Dall
Der deutsche Entertainer Karl Dall ist vom Vorwurf der Vergewaltigung einer Schweizer Journalistin freigesprochen worden. Das Bezirksgericht Zürich-Limmat kam am Dienstagabend zu dem Schluss, dass keine hinreichenden Beweise gegen den 73-Jährigen vorliegen und folgte damit dem Antrag der Verteidigung.
Nach Ansicht des Gerichts gab es in den Aussagen der Frau viele Ungereimtheiten. Der Komiker hatte die Vorwürfe von Anfang an bestritten. Das Gericht sprach ihm eine Entschädigung von 10 000 Franken (rund 8300 Euro) zu.
Der Staatsanwalt hatte eine bedingte, also zur Bewährung auszusetzende, Haftstrafe von zwei Jahren gefordert. Die Glaubwürdigkeit der Frau, die in dem Prozess auch als Privatklägerin auftritt, erscheine zwar nicht besonders groß, räumte der Staatsanwalt zuvor ein. Zudem stehe Aussage gegen Aussage. Dies mache aber eine Vergewaltigung "nicht von Anfang an unmöglich". Die Aussagen der Frau bei ihrer polizeilichen Vernehmung seien zudem durchaus plausibel.
Dalls Anwalt hatte auf Freispruch plädiert und außerdem eine angemessene Entschädigung für die Untersuchungshaft gefordert. Es könne nach Prüfung aller Aussagen und Indizien keinen Zweifel an der Unschuld des Angeklagten geben, erklärte Dalls Rechtsanwalt.
Auch der Anwalt der Frau verlangte in seinem Plädoyer Schadenersatz. Dall solle zur Zahlung von insgesamt 52 000 Franken (rund 43 000 Euro) verurteilt werden. Dalls Verteidigung wies auch diese Forderung als unbegründet zurück. Vielmehr stehe dem zu Unrecht angeschuldigten Komiker eine Entschädigung für seine viertägige Untersuchungshaft sowie seine Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren zu.
Die Nacht, um die es vor Gericht ging
Im Prozess ging es um die Ereignisse, die sich in einem Züricher Hotelzimmer in der Nacht vom 5. auf den 6. September 2013 zugetragen haben sollen. Die Staatsanwaltschaft hatte Dall vorgeworfen, eine Schweizer Journalistin, die der Entertainer durch ein Interview kennengelernt hatte, zum Sex gezwungen zu haben. Außerdem, so heißt es in der Anklage, soll Dall die Frau später per E-Mail bedroht haben.
In der Verhandlung kamen zum Teil sehr intime Details zur Sprache. Dall behauptete zum Beispiel, dass die Frau ihm im Hotelzimmer ihre Brüste gezeigt haben soll. Auch E-Mails, die sich Dall und die Frau vor und nach dem angeblichen Vorfall geschrieben haben, wurden in der Verhandlung verlesen. Außerdem ging es um Tonaufnahmen, die die Frau während der Begegnung mit Dall gemacht hat. Demnach soll Dall auch über seine Erektionsfähigkeit und sein Liebesleben gesprochen haben.
Die Version des Angeklagten
Dall hatte in der Verhandlung sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen und auch vor dem Gericht erneut seine Unschuld beteuert. "Nichts davon ist wahr", sagte der Entertainer. Zwar habe, auch infolge von in jener Nacht ausgetauschten E-Mails "eine gewisse Neugier" bestanden, Geschlechtsverkehr sei für ihn jedoch kein Thema gewesen. Die penetrante Zudringlichkeit der Frau habe er mit der Zeit als unangenehm empfunden. Solche Avancen sei er nicht gewohnt. "Ich bin doch nicht George Clooney", so der 73-Jährige. Er habe sogar versucht, die Frau loszuwerden und angeboten, ihr ein Taxi nach Hause zu bezahlen.
Die Version des Opfers
Die 43-jährige Journalistin schilderte die Vorgänge völlig anders. "Es war die schlimmste Nacht meines Lebens", sagte die Frau, die nach eigenen Angaben seitdem mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hat.
In der Verhandlung berichtete sie, wie sich der Mailverkehr mit Dall im Vorfeld des betreffenden Abends entwickelte. Zuerst sei es nur um ein Interview gegangen, allerdings seien die Nachrichten nach und nach immer persönlicher und intimer geworden. Als Dall wegen eines Fernsehinterviews in Zürich war, sei es dann in dem Hotel zu einem persönlichen Treffen gekommen. Dall habe vorgeschlagen, die Sendung auf seinem Zimmer gemeinsam anzuschauen. Schon dabei habe er sexuelle Anspielungen gemacht. Später sei sie dann eingeschlafen und aufgewacht, als Dall gerade dabei war, sie zu vergewaltigen.