Prozess gegen Paparazzi-Fotos:Heike Makatsch fordert 35.000 Euro

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Nachdem Paparazzi-Fotos ihres Babys veröffentlicht wurden, zieht Schauspielerin Heike Makatsch vor Gericht. Sie fürchtet um die Chancen ihrer Tochter auf eine normale Kindheit.

Die Schauspielerin Heike Makatsch fordert vom Zeitschriftenverlag Heinrich Bauer 35.000 Euro Schmerzensgeld für die Veröffentlichung unerlaubter Fotos ihres Babys. Die Bilder zeigten sie mit ihrer damals acht Wochen alten Tochter bei einem Spaziergang in Berlin. Sie wurden in den Zeitschrifen Das Neue und Neue Post abgedruckt.

Heike Makatsch wehrt sich gegen Paparazzi (Foto: Foto: ddp (Archiv))

Vor dem Landgericht München I sagte Richter Thomas Steiner am Mittwoch zum Auftakt des Zivilprozesses, ein Schaden für das jetzt 14 Monate alte Kind könne darin liegen, dass Makatsch vor gemeinsamen Spaziergängen aus Furcht vor Verfolgung durch Fotografen jetzt möglicherweise Hemmungen habe. Eine entsprechende Einschränkung würde das Baby schädigen.

"Solche Bilder dürfen nicht veröffentlicht werden", erklärte Richter Steiner. Zugleich befand er aber die geforderten Summen von 20.000 Euro für das Kind und 15.000 Euro für die Mutter für zu hoch. Es gelte zwar den Verlagen ein Zeichen zu setzen, sagte Steiner, erklärte aber: "Bei einer Arzthaftung müsste man sich für diesen Betrag schon fast die Hand abhacken lassen."

Hohes Schmerzensgeld soll Verlage abschrecken

Makatschs Anwältin argumentierte, die Tochter der Schauspielerin habe keine Chance auf eine normale Kindheit, wenn ihre Mutter bei jedem Spaziergang Paparazzi-Fotos fürchten müsse. Darum müssten die Verlage "mit einer spürbaren Geldentschädigung" abgeschreckt werden. Es handle sich in erster Linie um eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Kindes.

Allein eine Unterlassungserklärung, wie sie der Heinrich Bauer Verlag bereits abgegeben habe, reiche nicht. Die Anwältin des Verlags, Verena Haisch, argumentierte dagegen, die Fotos seien in keiner Weise bloßstellend und das Baby sei darum auch nicht geschädigt worden. Zudem habe der Verlag sich verpflichtet, die Fotos nicht mehr abzudrucken.

Der Richter schlug den Parteien einen Vergleich vor, durch den auch Makatschs Prozesskosten gedeckt sein sollen. Danach soll der Verlag an die Schauspielerin 7.500 Euro zahlen und diese wiederum die Hälfte davon an eine gemeinnützige Einrichtung ihrer Wahl spenden. Rechtsvertreter beider Parteien lehnten dies ab. Die Kammer will am 7. Mai entscheiden.

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