Prozess gegen Moderator:Vorwürfe "so mit Sicherheit nicht zu halten"

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Wegen mangelnder Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers hat die Staatsanwaltschaft ihre Anklage gegen TV-Moderator Andreas Türck fallen gelassen. Die Nebenklägerin beharrt auf eine Verurteilung wegen Vergewaltigung.

Wegen mangelnder Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers hat die Staatsanwaltschaft Freispruch für den wegen Vergewaltigung angeklagten früheren TV-Moderator Andreas Türck gefordert.

Staatsanwalt Wilhelm Möllers erklärte am Dienstag vor dem Frankfurter Landgericht, nach dem entsprechenden Gutachten des Experten Max Steller sei der Vorwurf der Vergewaltigung "so mit Sicherheit nicht zu halten".

Die Vertreterin der Nebenklage, Friederike Vilmar, forderte dagegen doch eine Verurteilung wegen Vergewaltigung.

Zu dem umstrittenen Vorfall war es in der Nacht vom 24. Auf 25. August 2002 auf einer Mainbrücke in Frankfurt gekommen. In der Anklageschrift war Türck beschuldigt worden, die heute 29-jährige Katharina B. Nach einem Barbesuch zum Oralverkehr gezwungen zu haben.

Gutachter überzeugte

Der Moderator hatte dagegen in seiner polizeilichen Vernehmung versichert, dass die sexuellen Handlungen mit Einverständnis und auf Initiative des angeblichen Frau stattgefunden hatten. In dem Prozess selbst sagte Türck allerdings nicht zur Sache aus und beteuerte nur seine Unschuld.

Staatsanwalt Möllers erklärte, er habe den "überzeugenden Ausführungen" des Gutachters zur Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers nicht nur nichts entgegenzusetzen, sondern schließe sich ihnen an. "Ich stimme mit dem Gutachter überein, dass eine überzeugende Darstellung der Gewalt nicht vorliegt." Für die Frau seien ihre Ausführungen zur "subjektiven Wahrheit" geworden, wofür ihr kein Vorwurf zu machen sei. Das für ihn bis zum Gutachten Stellers überzeugende Verhalten der Nebenklägerin nach der mutmaßlichen Tat sei mit ihrer bulimischen Erkrankung zu erklären.

Er wolle nicht so weit gehen, der Frau eine bewusste und absichtliche Falschaussage zu unterstellen, sondern gehe von einer unbewussten Falschaussage aus. Sie sei "insgesamt eine zu bemitleidende Persönlichkeit", die Hilfe brauche.

Anklage zu Recht erhoben

Der Staatsanwalt betonte, er sei nach wie vor der Auffassung, dass die Anklage zu Recht erhoben worden sei. "Der Angeklagte war der tateinheitlichen Vergewaltigung und Körperverletzung hinreichend verdächtig." Dass der Vorwurf nicht zu halten sei, habe sich erst nach dem Gutachten Stellers herausgestellt. Wären gar keine Ermittlungen eingeleitet worden, "hätte der Vorwurf der Strafvereitelung sehr schnell im Raum gestanden", sagte Möllers. Da die Anklagebehörde einen "Verfolgungszwang gegen Jedermann" habe, habe der Prominentenstatus des Angeklagten keine Rolle gespielt.

Anwältin Vilmar, die für Katharina B. Die Nebenklage vertritt, beharrte in ihrem Plädoyer auf der Glaubwürdigkeit ihrer Mandantin und bezeichnete einen Freispruch als Tragödie auch für zukünftige Vergewaltigungsopfer. Falls es keine Verurteilung wegen Vergewaltigung gebe, wovon sie ausgehe, fordere sie eine Verurteilung wegen Körperverletzung.

Das mutmaßliche Opfer hatte den damals noch aktiven Fernsehmoderator nicht angezeigt. Die Ermittler stießen auf den Fall, als sie ein wegen Drogenermittlungen abgehörtes Telefongespräch eines Bekannten mit ihr verfolgten. Darin berichtete sie, von Türck vergewaltigt worden zu sein. Dieser Gesprächspartner sagte im Prozess aus, er habe der Frau nicht geglaubt, da sie zwei Wochen zuvor behauptet habe, von "Jugos" vergewaltigt worden zu sein. Die Nebenklägerin bestritt dagegen im Prozess eine solche Äußerung.

Das Urteil will die Strafkammer am Donnerstag verkünden.

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