Prozess gegen Ernst August:"Das spüre ich noch heute"

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Die Fronten im neu aufgerollten Prozess gegen Ernst August von Hannover sind verhärtet: Das Opfer beharrt auf seinen Vorwürfen - und der Richter prophezeit ein langes Verfahren.

Im Prozess gegen Ernst August Prinz von Hannover wegen seiner Prügelattacke in Kenia hat erstmals das Opfer vor Gericht ausgesagt - und die Version von Discobesitzer Josef Brunlehner hatte nur wenig mit der des Adligen zu tun.

Eine Sanitäterin kümmert sich in Mombasa um den Hotelier Josef Brunlehner (Foto: Foto: ddp)

An ein "Todeskommando" habe er gedacht, als der Prinz ihn angriff, sagte Brunlehner am Dienstag vor dem Landgericht Hildesheim. "Der erste Schlag war der schlimmste. Ich hab Angst gehabt, dass der mir die Lunge zerschlägt. Das spüre ich noch heute", sagte der 61-Jährige, der 1985 aus Deutschland nach Kenia auswanderte und dort mehrere Hotels betreibt.

Der Prinz habe nach Alkohol gerochen und dann noch mehrmals auf ihn eingeschlagen. Erst die Begleiter des Adligen hätten den wütenden Mann zurückgerissen und ihm damit das Leben gerettet, sagte der Discobesitzer.

Ernst August dagegen ließ durch seinen Anwalt erklären, er habe dem Discobesitzer mit den Worten "One for the music and one for the light" lediglich zwei Ohrfeigen verpasst. Der Chef des Welfenhauses erschien am Dienstag nicht mehr im Gericht und provozierte damit einen Streit zwischen Staatsanwalt Nico Elster und dem Vorsitzenden Richter Andreas Schlüter.

Der Staatsanwalt warf dem Richter vor, dieser habe das Erscheinen des 55-Jährigen nicht ernsthaft durchsetzen wollen und stattdessen lediglich informell erklärt, dass künftig auf die Anwesenheit des Adligen verzichtet werden könne. "Das würde man bei niemandem anderen machen", sagte der Staatsanwalt. "Ich halte das für einen ziemlich unglaublichen Vorgang."

Der Richter reagierte darauf verärgert und verwies auf die Strafprozessordnung. Danach muss ein Angeklagter nicht persönlich zu einem Verfahren erscheinen, dessen Ausgangspunkt ein Strafbefehl ist. Der Prinz habe angekündigt, nur über seinen Anwalt und nicht selbst auszusagen. Daher sei kein Anlass erkennbar, warum er noch erscheinen müsse, meinte Richter Schlüter.

Er zeigte sich wenig optimistisch, dass es zu einem schnellen Abschluss des Verfahrens komme werde. "Wir werden uns noch bis Ende diesen Jahres sehen." Aus Sicht des Richters ist es bisher offen, wer in dem Verfahren die Wahrheit sagt. "Es steht 50 zu 50", erklärte er.

Richter macht Gerichtssaal zur Bühne

Der Jurist machte seinen Gerichtssaal am Dienstag zur Bühne und ließ die Attacke auf den Prinzen noch einmal nachstellen. Mehrfach warf sich Discobesitzer Brunlehner auf Wunsch des Richters auf den Teppichboden, um zu demonstrieren, wie genau er niedergeschlagen wurde. Dabei schreckte der Richter auch nicht davor zurück, sich selbst auf das Opfer zu setzen, um die Rolle des Prinzen zu simulieren.

"Der war so wütend und verrückt", erklärte der Discobesitzer. Er habe zunächst gedacht, er sei Opfer einer Verwechselung geworden. "Ich kannte den weißen Mann nicht." Erst später im Krankenhaus habe er erfahren, um wen es sich bei dem Angreifer gehandelt habe.

Strittig ist, wie schwer die Verletzungen des Discobesitzers waren und ob Ernst August bei dem Angriff einen Schlagring in der Hand hatte. "Ich habe in seiner Hand nur was blitzen sehen, ich kann nicht sagen, was es war. Der Schlag war wie ein Eisenhammer", sagte Brunlehner dazu. Anschließend habe der Prinz ihm noch Flüche wie "Du Zuhälter, du deutsches Schwein" hinterhergeschickt.

Der Adelige war wegen der Attacke vom Landgericht Hannover zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Seit Jahren kämpfte er aber um eine Wiederaufnahme des Verfahrens, weil er sich durch seinen früheren Anwalt schlecht vertreten sieht. Der Prinz will nun eine mildere Strafe erreichen.

Neue Zeugenaussagen stützen seine Darstellung des Vorfalls, und Brunlehner sieht sich inzwischen dem Vorwurf ausgesetzt, einen Teil seiner damaligen Verletzungen simuliert zu haben.

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