Prozess:Drei Jahre Haft wegen totem Baby

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Die Mutter, die ihren neugeborenen Sohn erdrosselte, muss für ihre Tat drei Jahre ins Gefängnis.

Im Lübecker Prozess um die Tötung eines Neugeborenen hat das Landgericht die Mutter des Kindes zu drei Jahren Haft verurteilt. Die 24-Jährige aus Eutin (Kreis Ostholstein) habe sich des Totschlags schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende der I. Großen Strafkammer am Donnerstag zur Begründung.

Die Angeklagte verhüllte sich im Gericht. (Foto: Foto: dpa)

Die Angeklagte hatte zugegeben, ihren kleinen Sohn im April 2006 heimlich zur Welt gebracht und gleich darauf erdrosselt zu haben, um ihren Ausbildungsplatz nicht zu verlieren. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer drei Jahre und neun Monate Haft verlangt; die Verteidigung fordert eine Bewährungsstrafe.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hatte die Angeklagte, die bereits zwei Kinder hat, ihre dritte Schwangerschaft selbst ihrem Verlobten gegenüber verschwiegen und geleugnet. Auf einem Dachboden brachte sie einen gesunden Jungen zur Welt.

Kurz nach der Geburt legte sie einen Kinderpullover und ein Elektrokabel um den Hals des Babys und zog die Schlinge zu. Die in eine Decke gewickelte Kinderleiche versteckte sie in einem Karton auf dem Dachboden.

Als Motiv hatte die 24-Jährige angegeben, sie habe ihre Lehrstelle als Verkäuferin in einem Eutiner Kaufhaus nicht verlieren wollen.

In der Urteilsbegründung sagte der Richter, die von der psychiatrischen Sachverständigen festgestellten Persönlichkeitsdefizite der Angeklagten begründeten keine verminderte Schuldfähigkeit. Sie mache die Tat nachvollziehbar, aber nicht entschuldbar, betonte er.

Dies habe aber dazu geführt, dass das Gericht die Tat als einen minderschweren Fall gewertet habe.

Es sei jedoch nicht Aufgabe eines Strafgerichts, therapeutische Hilfe zu leisten, sagte der Richter mit Blick auf die Argumentation des Verteidigers. Dieser hatte seine Forderung nach einer Bewährungsstrafe damit begründet, dass die psychiatrische Sachverständige eine stationäre Psychotherapie für seine Mandantin für notwendig halte.

Das sei jedoch in der Justizvollzugsanstalt Lübeck nicht möglich. Er werde eine Revision prüfen, erklärte der Verteidiger nach der Urteilsverkündung. Nach Ansicht des Staatsanwaltes ist das Strafmaß von drei Jahren angemessen.

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