Prozess:21 Axtschläge sind kein Mord

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Im Prozess um die tödlichen Axthiebe auf eine Frau hat die Staatsanwaltschaft auf Totschlag plädiert. Trotz der Grausamkeit der Tat habe es sich nicht um Mord gehandelt.

Im Prozess um die tödlichen Axthiebe auf eine Frau in Rinteln hat die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Haft für den Ehemann gefordert. Der 54-Jährige habe seine Frau mit 21 Axtschlägen auf den Kopf umgebracht, sagte Oberstaatsanwalt Bodo Becker und plädierte auf Totschlag.

Prozess (´Symbolbild) (Foto: Foto: dpa)

Auch wenn die Tat nach außen hin als sehr grausam erscheine, sei es doch kein Mord gewesen. Klassische Mordmerkmale wie Heimtücke seien nicht zu erkennen.

Es falle dem Angeklagten allerdings sehr zu Last, dass er die Tat vor den Augen seiner sieben und elf Jahre alten Kinder beging, sagte der Oberstaatsanwalt. Die Tochter musste dem Vater am nächsten Tag helfen, die Leiche der Mutter in den Wald zu schleppen. Den kleinen Sohn schickte er Zweige und Laub holen, mit denen er die Leiche abdeckte.

Der Verteidiger des 54-Jährigen forderte, die Strafe müsse "im mittleren Bereich" des für Totschlag möglichen Strafrahmens zwischen fünf und 15 Jahren liegen. "Es ist nicht der denkbar schlimmste Fall des Totschlags", betonte er. Der Nebenkläger, der Kinder und Mutter des Opfers vertritt, plädierte auf lebenslang.

Oberstaatsanwalt und Verteidiger zeichneten ein tristes Bild des 25 Jahre verheirateten Paares. Sie seien sozial ausgegrenzt, geächtet gewesen.

Sozial abgedriftet

Der gelernte Buchhändler, der sich sich selbst als Künstler und Musiker sah, war arbeitslos. Auch wenn aus der Ehe "fünf wohlgeratene Kinder" hervorgegangen seien, sei die Familie sozial abgedriftet. Beide Eltern hätten seit Jahren viel Alkohol getrunken.

"Von dem ursprünglich kreativen Paar ist am Ende nur noch der gemeinsame Alkoholmissbrauch geblieben", meinte der Verteidiger.

Am 17. Februar schließlich eskalierte die Situation. Nachmittags begannen die Eltern zu trinken, am Abend gab es dann Streit um eine letzte Flasche Wein. Aus Wut schüttete der 54-Jährige seiner neun Jahre jüngeren Frau Rest chinesischen Essens ins Gesicht. Als die Frau lautstark schimpfte - "keifte" hatte der Angeklagte in seinem Geständnis gesagt - griff er zur Axt und tötete sie.

Erzsünde begangen

In seinem "letzten Worten" betonte der 54-Jährige, wie sehr seine Familie unter der sozialen Ächtung gelitten habe. "Ich habe nie Zweifel daran gelassen, dass ich die Fehler, die ich begangen habe, auch als Fehler sehe", sagte er. "Ich fühle mich nicht nur als Verbrecher, sondern als Erzsünder. Ich hab mir mein Leben anders vorgestellt. Es ist so geendet."

Das Urteil soll am kommenden Montag gesprochen werden.

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