Promis vor Gericht:Weller scheitert mit Klage gegen Jauch

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"Der sitzt ja dauernd im Knast", hatte der Moderator von "Wer wird Millionär?" über den früheren Box-Weltmeister René Weller gesagt. Eine Beleidigung, sagt Weller. Eine Meinungsäußerung, sagt das Landgericht Potsdam.

Der frühere Box-Weltmeisters René Weller ist mit seiner Klage gegen Fernsehmoderator Günther Jauch gescheitert.

Vor Gericht nicht aufgetaucht: Günther Jauch und René Weller. (Foto: Foto: AP)

Weller hatte die Zahlung von 31.300 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert. Grund war eine Äußerung des Moderators in seiner Quizsendung "Wer wird Millionär?", wo Jauch über Weller sagte: "Der sitzt ja dauernd im Knast."

Das Landgericht Potsdam wertete dies als zulässige Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung. Die Klage wurde deshalb abgewiesen.

Die Äußerung erreiche nicht die "Grenze der Schmähkritik", begründete der Richter der 2. Zivilkammer, Mark Spitzkatz, die Entscheidung. Außerdem verwies er auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die dem Grundrecht auf Meinungsäußerung einen hohen Stellenwert eingeräumt habe.

Jauch habe nicht die Absicht gehabt, Weller in dessen "sozialem Geltungsstatus herabzusetzen". Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Wellers Anwalt kündigte Berufung an.

Der Ex-Boxer war 1999 wegen Drogenhandels, Hehlerei und Verstoßes gegen das Waffengesetz vom Landgericht Karlsruhe zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

2003 kam er vorzeitig frei. In der RTL- Sendung am 23. Dezember 2005 sollte der Quizkandidat bei der 4000- Euro-Frage sagen, wer 2004 als ungeschlagener Weltmeister abgetreten sei. Außer René Weller standen Henry Maske, Axel Schulz und - als richtige Lösung - Sven Ottke zur Wahl. Zu Weller ließ Jauch dann die umstrittene Bemerkung fallen.

Von den Beteiligten war niemand vor Gericht erschienen. Weller hatte außer auf Schmerzensgeld und Schadenersatz, weil ihm nach der Sendung Aufträge entgangen seien, auch auf Unterlassung und Widerruf geklagt.

"Wir werden voll umfänglich in Berufung gehen", sagte Wellers Anwalt Markus Roscher der dpa. Er sprach von einem "unsachlichen" Urteil und einem "großen Maß an Befangenheit" angesichts von Jauchs Ansehen in der Öffentlichkeit.

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