Pooth-Prozess:Veronas Mann muss fast zwei Millionen Euro zahlen

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Das Urteil in Düsseldorf ist eindeutig: Franjo Pooth steckt gegen die Commerzbank eine herbe Niederlage ein - und muss 1,8 Millionen plus Zinsen an das Bankhaus zahlen.

Pleite-Unternehmer Franjo Pooth geht es jetzt auch ans private Portemonnaie. Der Ehemann von Werbestar Verona Pooth muss der Commerzbank knapp 1,8 Millionen Euro plus Zinsen aus eigener Tasche zurückzahlen, wie das Landgericht Düsseldorf am Dienstag entschied.

Verona und Franjo Pooth: Der Unternehmer häufte Millionenschulden an. (Foto: Foto: AP)

Der Geschäftsmann hatte mit seinem Privatvermögen für Kredite der Bank an sein inzwischen insolventes Unternehmen Maxfield gebürgt. Pooth erschien nicht selbst zur Urteilsverkündung.

Richterin Annette Lehmberg sah den zwischen Pooth und dem Geldinstitut geschlossenen Bürgschaftsvertrag als wirksam an. Darin ist die Höchstbürgschaft sogar auf drei Millionen Euro festgelegt. Der Vertrag sei keineswegs wegen einer finanziellen Überforderung des Unternehmers sittenwidrig, erklärte sie in der Begründung. Schließlich habe Pooth es als Geschäftsführer "selbst in der Hand" gehabt, sein Risiko durch eine entsprechende Geschäftspolitik zu steuern.

Das Gericht widersprach auch einem weiteren Argument von Pooths Anwalt Horst Rainer Pfaff: Dieser hatte erklärt, die Höhe des Kontokorrentkredits sei auf eine Million Euro begrenzt gewesen, daher dürfe der Unternehmer nicht zur Rückzahlung eines höheren Betrags verpflichtet werden. Dagegen betonte Richterin Lehmberg, die Überschreitung dieser Summe stelle keine Vertragsverletzung dar. Die Commerzbank sei nicht verpflichtet gewesen, Pooth davor zu schützen, das Geld in Anspruch zu nehmen: " "Es wäre in diesem Fall vielleicht wünschenswert gewesen", fügte sie hinzu.

Das Vermögen von Verona Pooth ist von dem Urteil nicht betroffen: "Das hat mit Frau Pooth nichts zu tun, vollstreckt werden kann nur von Herrn Pooth", sagte eine Gerichtssprecherin. "Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist", sagte ein Sprecher der Commerzbank.

Zweite juristische Niederlage in kurzer Zeit

Der Forderung der Bank wurde mit dem - allerdings noch nicht rechtskräftigen - Urteil in vollem Umfang stattgegeben. Für Pooth ist es bereits die zweite juristische Niederlage in kurzer Zeit. Erst vor wenigen Wochen hatte das Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen ihn bestätigt. Demnach darf er nicht weiter behaupten, sein ehemaliger Leibwächter sei in das Haus der Familie eingebrochen und habe private Unterlagen gestohlen. Andernfalls droht ihm eine Ordnungsstrafe.

Eine weiteres Zivilverfahren gegen Pooth soll am 3. März 2009 stattfinden; dann geht es um eine Rückforderung der Stadtsparkasse Düsseldorf, die ebenfalls als Kreditgeber bei Maxfield aufgetreten war. Nach der Pleite von Pooths Unternehmen hatten nach Angaben von Insolvenzverwalter Michael Bremen 461 Gläubiger Forderungen über insgesamt knapp 27 Millionen Euro geltend gemacht.

Auf einer Gläubigerversammlung im Mai in Düsseldorf machte der Insolvenzverwalter den Gläubigern allerdings wenig Hoffnung: Sie hätten "nur die Aussicht auf Zahlung einer marginalen Quote", erklärte der Rechtsanwalt damals.

Überdies ist der Unternehmer wegen der Maxfield-Pleite auch ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten: Seit Februar wird gegen ihn wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung und Bestechung ermittelt. Das Unternehmen soll Mitte 2007 bereits insolvenzreif gewesen sein, angemeldet wurde die Pleite im Januar 2008. Zudem soll Pooth Sparkassenmitarbeitern teure Geschenke gemacht haben, um hohe Kredite zu bekommen. Im Mai hatte der 38-Jährige Selbstanzeige beim Finanzamt erstattet.

© AFP/AP/dpa/grc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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