Polizistenbeleidigung:Was verdient Effenberg?

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Ein Oberlandesgericht hat jetzt ein Urteil gegen den Ex-Fußballprofi bestätigt, aber eine neue Festsetzung der Geldstrafe gefordert. Die bloße Schätzung von 4500 Euro am Tag sei ungenügend.

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig wies am Mittwoch die Revision des 37-Jährigen gegen seine Verurteilung im Grundsatz ab, hob aber zugleich die vom Landgericht Braunschweig verhängte Geldstrafe von 90.000 Euro auf.

Die Verurteilung wegen Beleidigung sei damit rechtskräftig, sagte OLG-Sprecherin Bettina Niemuth. Über die Höhe der Strafe müsse das Landgericht jedoch noch einmal verhandeln.

Das Landgericht Braunschweig habe bei der Verurteilung von Effenberg zu 20 Tagessätzen à 4.500 Euro die Einkünfte und das Vermögen des Fußballspielers nicht hinreichend aufgeklärt, kritisierte das Oberlandesgericht. Eine andere Strafkammer des Landgerichts müsse daher nun die zu verhängende Geldstrafe festsetzen.

"Einen schönen Abend noch"

Nach Auffassung des OLG ist dem schriftlichen Urteil des Landgerichts nicht ausreichend zu entnehmen, auf welche Quellen es sich bei der Schätzung von Effenbergs Einnahmen aus Fußballspielen, Werbeverträgen und Buchverkauf stützt.

Unklar bleibe in den Urteil zudem, ob bei der Einkommensermittlung auch Steuerverpflichtungen berücksichtigt worden seien. Effenberg selbst hatte im April vor dem Landgericht lediglich erklärt, er habe momentan kein Einkommen.

Daraufhin hatte die Kammervorsitzende seine Einkünfte auf 4.500 Euro pro Tag geschätzt.

In dem Prozess vor dem Landgericht behauptete Effenberg bis zuletzt, er habe am Ende der Verkehrskontrolle im Februar 2003 einem Polizeibeamten lediglich "Einen schönen Abend noch" gewünscht. Der Polizist und sein Kollege hatten jedoch deutlich "Arschloch" verstanden.

Gegen Effenbergs Ehefrau Claudia, die vor Gericht die Angaben ihres Mannes bestätigte, leitete die Staatsanwaltschaft Braunschweig nach dem Urteil des Landgerichts ein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage ein.

Man werde die Ermittlungen, die man mit Blick auf die Revision zunächst habe ruhen lassen, nunmehr fortsetzen, kündigte der Sprecher der Behörde, Klaus Ziehe, an. Man müsse prüfen, ob sich Claudia Effenberg bei ihrer Aussage nur geirrt oder ob sie bewusst vor Gericht die Unwahrheit gesagt habe. Dazu werde man sie auch als Beschuldigte vorladen.

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