OLG-Urteil:Ohne Einwilligung des Vaters

Eine Geschiedene will erreichen, dass ihr Kind den Nachnamen ihres neuen Ehemanns trägt.

Eine geschiedene Mutter kann in bestimmten Fällen auch ohne Einwilligung ihres früheren Partners die Umbenennung eines gemeinsamen Kindes beantragen. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Im konkreten Fall geht es um ein Kind, das nach dem Willen seiner Mutter den Nachnamen ihres neuen Ehemanns erhalten soll - den sie auch selbst trägt ebenso wie ihre Tochter aus dieser Ehe. Das OLG erklärte, die Namensänderung sei zum Wohl des Kindes erforderlich (Aktenzeichen 1 UF 140/19). Der Vater habe seit 2014 keinen Kontakt mehr zu seiner Tochter, argumentierten die Richter. Hinzu komme, dass die Tochter selbst den Namen ihres Stiefvaters annehmen wolle. Die Belastung durch die Namensverschiedenheit sei in dem Fall groß. Der leibliche Vater hatte der Umbenennung widersprochen. Dagegen war die Frau vor dem Amtsgericht zunächst erfolglos vorgegangen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG ließ die Beschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) zu. Denn in einer BGH-Entscheidung hatte es geheißen, dass für eine solche Namensänderung eine Kindeswohlgefährdung vorliegen müsse.

© SZ vom 03.01.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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