Die Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten gegen einen Geflügelfleischhändler im so genannten Gammelfleischprozess von Oldenburg ist rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Montag die Revison des Angekagten.
Das Landgericht Oldenburg hatte den Mann im Juni vergangenen Jahres für schuldig befunden, mindestens 25 Tonnen Putenbrust mit Salzwasser aufgespritzt und im Oktober 2005 mehr als 14 Tonnen des so behandelten Fleisches an eine Firma in Hamburg verkauft zu haben.
Zudem hatte der Mann ab November 2005, als ihm bereits jeglicher Umgang mit Fleisch verboten worden war, weiter illegal mit rund 50 Tonnen Geflügel gehandelt. Im September 2006 kam er in Untersuchungshaft.