Neuer Strafbefehl gegen Ernst August:Der vulgäre Prinz

Lesezeit: 1 min

Der Chef des Welfenhaus soll wegen Beleidigung eines Journalisten und Anstiftung zur Nötigung 100.000 Euro Geldstrafe zahlen.

Die Staatsanwaltschaft Hannover beantragte beim Amtsgericht im niedersächsischen Springe einen Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätzen, der einem Gutsverwalter des Prinzen bereits zugestellt wurde.

Hat öfter mal Ärger mit der Justiz: Prinz Ernst August von Hannover. (Foto: Foto: ddp)

Prinz Ernst August von Hannover werde vorgeworfen, 2003 im österreichischen Grünau einen Redakteur mit vulgären Ausdrücken beschimpft zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag in Hannover mit.

Nach ihren Angaben soll der Prinz bei dem Vorfall in Grünau außerdem seinen Leibwächtern befohlen haben, den Redakteur aus dem Zelt zu schaffen, was diese auch mit erheblicher Brutalität getan hätten.

Der Journalist solle zahlreiche Prellungen und auch einen Kniegelenkserguss erlitten haben, der einen operativen Eingriff erforderlich gemacht habe.

Anderes Verfahren eingestellt

Zusammen mit dem Strafbefehl sei ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen den Prinzen eingestellt worden. In dem zweiten Verfahren sei Ernst August vorgeworfen worden, am Flughafen Hannover einem Bundesgrenzschutzbeamten den so genannten Hitlergruß gezeigt zu haben. Mit Blick auf die Beleidigung des Journalisten habe man diesen Vorwurf jedoch als nicht ins Gewicht fallend eingestuft, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Thomas Klinge.

Zu dem Vorfall im österreichischen Grünau, der sich bei einer Veranstaltung zum 100. Geburtstag von Konrad Lorenz ereignete, habe sich Ernst August bislang nicht geäußert, obwohl man ihm Gelegenheit zu Stellungnahme gegeben habe, sagte Klinge weiter.

Hotel-Prügel kosteten ihm 445.000 Euro

Falls der Prinz gegen die Geldstrafe Einspruch einlege, müsse eine Gerichtsverhandlung stattfinden, in dem der Strafbefehl als Anklage fungiere.

Das Landgericht Hannover hatte Prinz Ernst August im vergangenen November bereits zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, weil er einen Hotelier durch fünf Schläge mit einem Totschläger schwer verletzt hatte. Das Urteil wurde Ende Juni rechtskräftig, nachdem Ernst August die Revision beim Oberlandesgericht Celle zurückgezogen hatte.

Ursprünglich waren drei Strafbefehle ergangen, gegen die Ernst August Einspruch eingelegt hatte. Das Gerichtsverfahren beschäftigte danach mehrere Instanzen.

© sueddeutsche.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: