Nach Tötung einer 79-Jährigen:Kusch verteidigt Sterbehilfe

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Die Sterbehilfe des früheren Hamburger Justizsenators hat in Deutschland große Empörung ausgelöst. Jetzt rechtfertigt Roger Kusch seine Aktion.

Der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat seine heftig umstrittene Sterbehilfe bei einer alten Frau verteidigt. Die Verstorbene sei selbst "Herrin über Leben und Tod ihres eigenen Lebens gewesen", sagte Kusch am Mittwoch dem Sender N24.

Der ehemalige Hamburger Justizminister Roger Kusch verteidigt seine umstrittene Sterbehilfe bei einer älteren Frau. (Foto: Foto: AP)

Das sei "durch unser Grundgesetz und die europäische Menschenrechtskonvention garantiert". Die Frau habe sterben wollen, betonte Kusch. "Ich habe ihr einen Wunsch erfüllt und bin froh, dass sie genau in der Weise sterben durfte, wie sie sterben wollte." Der promovierte Jurist Kusch hatte nach eigenen Angaben am Wochenende der 79-Jährigen Sterbehilfe geleistet.

Die Frau hatte laut Kusch eine tödliche Dosis Medikamente eingenommen, weil sie Angst davor hatte, ins Pflegeheim zu müssen. Der Ex-Senator erklärte, die 79-Jährige sei nicht gesund gewesen, wie in den Medien teilweise verbreitet werde, sondern schwer krank.

"Sie konnte sich beispielsweise nicht mehr aus ihrer Wohnung entfernen." Sie habe nach ihren eigenen Maßstäben nicht mehr in Würde leben können.

Kusch wehrte sich zudem gegen den Vorwurf, mit Sterbehilfe Geld machen zu wollen: "Im Zusammenhang mit dem Suizid (der 79-Jährigen) hat es keine Geldzahlungen gegeben."

Merkel gegen aktive Sterbehilfe

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich unterdessen gegen jegliche Form aktiver Sterbehilfe ausgesprochen - "in welchem Gewand sie auch immer daherkommt". Die CDU-Politikerin sprach sich am Mittwoch im Sender N24 dafür aus, angesichts des Falls Roger Kusch noch einmal zu überprüfen, welche zusätzlichen rechtlichen Maßnahmen ergriffen werden müssten.

Sie sei der Meinung, man solle "ganz hart bei der Position bleiben", dass keine aktive Sterbehilfe geleistet werden dürfe.

Kusch droht unterdessen eine Kürzung oder sogar die Aberkennung seiner Pensionsbezüge. Ein Senatssprecher bestätigte dem Hamburger Abendblatt, dass es dazukommen könne. Es sei aber noch nichts entschieden, so der Sprecher. Es gebe "keine Eile", denn dem 53-Jährigen bestünden die Ruhegeldbezüge erst ab 55 Jahren zu.

© sueddeutsche.de/AP/gdo/buma - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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