Nach Kunstfehler mit tödlichen Folgen:Schönheitschirurg droht härtere Strafe

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Sein Kunstfehler hatte einem Patienten das Leben gekostet, nun kommt der Fall des Schönheitschirurgen erneut vor Gericht: Der Bundesgerichtshof hat das bisherige Urteil aufgehoben - der Arzt muss mit einer härteren Strafe rechnen.

Ein Schönheitschirurg aus Halle, der wegen ärztlicher Kunstfehler mit tödlichen Folgen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, muss mit einer härteren Strafe rechnen.

Schönheitschirurgie: Die Risiken solcher Eingriffe sind chronisch unterschätzt. (Foto: Foto: ddp)

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Donnerstag das auf fahrlässige Tötung lautende Urteil auf und ordnete einen neuen Prozess beim Landgericht Halle an.

Die Fehler des Arztes bei einer Schönheitsoperation im Jahr 2002 - es ging um eine Fettabsaugung, die mit dem Tod des Patienten endete - sind aus Sicht des BGH juristisch als Körperverletzung mit Todesfolge zu werten. Darauf stehen mindestens drei Jahre Haft.

Nach den Feststellungen im ersten Prozess hatte der heute 54-jährige Mediziner dem Patienten beim ersten Versuch erfolgreich Fett abgesaugt. Mit einem zweiten Eingriff sollte weiteres Fett entfernt werden. Allerdings unterliefen dem Mediziner laut Gericht zahlreiche Fehler.

Weil die Operation an einem Samstag stattfand, fehlte geschultes Hilfspersonal - er hatte lediglich einen verwandten Chemiestudenten als Helfer hinzugezogen. Als der Patient über Schmerzen klagte, injizierte er einen riskanten Medikamentenmix und ignorierte in der Folge deutliche Hinweise auf schwerwiegende Atemprobleme.

Als schließlich der Notfall unübersehbar war, verzögerte sich nach Angaben des Gerichts der Notarzteinsatz, weil der Operateur die Telefonnummer des Rettungsdienstes nicht parat hatte - der Mann starb. Der BGH ging, anders als das Landgericht, von einer Körperverletzung mit Todesfolge aus, weil der Patient nicht zureichend über die genauen Risiken dieser Operation aufgeklärt worden war.

Eine Information des Patienten anlässlich des früheren Eingriffs reichte dafür nicht aus. Körperverletzung mit Todesfolge kann mit drei bis 15 Jahren Gefängnis bestraft werden kann, während auf fahrlässige Tötung maximal fünf Jahren Haft steht.

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