Mönchengladbach:Kinderschänder kehrt freiwillig in Zelle zurück

Lesezeit: 1 min

Seit Donnerstag ist er ein freier Mann, doch Gutachter schätzen den 38-Jährigen als "Hochrisikotäter" ein: Nun lässt sich dieser freiwillig einsperren.

Nachdem das Landgericht Mönchengladbach am Dienstag eine nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt hatte, ist ein Kinderschänder freiwillig ins Gefängnis zurückgekehrt. Der 38-Jährige hatte zuvor seine Strafe von neuneinhalb Jahren abgesessen.

Umstrittene Sicherungsverwahrung: Das Landgericht Mönchengladbach befand, die strengen Voraussetzungen lägen in dem Fall des 38-Jährigen nicht vor. (Foto: Foto: AP)

"Er nimmt die Hilfe der JVA bewusst in Anspruch, um die Zielsetzung seiner Therapie nicht zu gefährden", sagte Andrea Bögge, Sprecherin des Justizministeriums. Deswegen werde er nun auf eigenen Wunsch und auf freiwilliger Basis im Gelsenkirchener Gefängnis weiter sozialtherapeutisch behandelt. Es handele sich dabei zwar um eine geschlossene Anstalt, der 38-Jährige könne sich aber jederzeit selbst entlassen.

Das Gericht in Mönchengladbach hatte den Mann auf freien Fuß gesetzt, obwohl ihm Gutachter gefährliche sexuelle Gewaltfantasien attestierten. Ein Sachverständiger hatte die Rückfallgefahr für den 39-Jährigen auf 50 Prozent beziffert, ein anderer hatte ihn als "Hochrisikotäter" eingestuft. Der Mann hatte mehrere minderjährige Mädchen schwer missbraucht. Er räumte selbst ein, dass er mit sexuellen Gewaltfantasien zu kämpfen habe.

Das Landgericht lehnte die von der Staatsanwaltschaft beantragte nachträgliche Sicherungsverwahrung dennoch ab. Die strengen Voraussetzungen für eine nachträgliche Verwahrung lägen nicht vor, befand das Gericht nach Angaben eines Sprechers. Damit scheiterte die Staatsanwaltschaft mit ihrem Versuch, den Mann auch nach Ablauf seiner Haftstrafe wegzusperren. Der Kinderschänder konnte das Gericht damit am Donnerstag als freier Mann verlassen.

Der Mann war dort im Dezember 1999 zu insgesamt neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Weitere Sachverständige und Zeugen hatten die Gefahr allerdings als geringer eingeschätzt.

Da der Vergewaltiger auch während Hafturlauben keine weitere Taten beging, sah das Gericht die gesetzlichen Hürden als nicht überschritten. Im Gesetz heißt es, vom Täter müssten "mit hoher Wahrscheinlichkeit" weitere Straftaten zu erwarten sein.

© dpa/hai - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: