Becker muss lediglich 5708,80 Euro nachzahlen. Dazu ist er als ehemaliger Gesellschafter des Pleite gegangenen Internet-Portals verpflichtet, wie das Gericht befand.
Insolvenzverwalter Hartwig Albers hatte eine Millionensumme verlangt, weil Becker im Juli 2000 in einer schriftlichen Erklärung 1,5 Millionen Euro zum Ausgleich von Verlusten des Internetprojekts zugesichert habe.
Das Gericht entschied jedoch, diese Zusage hätte vor der Insolvenz eingefordert werden müssen. Nun sei es dafür zu spät.
Sportgate, an dem Becker die Mehrheit hielt, sollte das Onlineportal für die 87.000 Vereine des Deutschen Sportbundes sein und so Amateursportler miteinander in Kontakt bringen.
Zwischen Becker und den anderen Anteilseignern war es vor der Insolvenz im August 2001 zu Meinungsverschiedenheiten über die Finanzierung der Gesellschaft gekommen.
(sueddeutsche.de/ddp)