Maxfield-Pleite:Verona Pooth im Visier der Steuerfahnder

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Gegen Verona Pooth wird wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt. Behördenkreise bestätigten am Freitag einen entsprechenden Pressebericht.

Gegen Verona Pooth (40) wird wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt. Behördenkreise bestätigten am Freitag auf Anfrage Informationen der Bild-Zeitung. Das Management des TV-Stars hatte zunächst eine Stellungnahme zu den Vorwürfen angekündigt. Später hieß es, die 40-Jährige sei derzeit im Ausland und nicht erreichbar gewesen.

Verona Pooth: Ermittlungen der Steuerfahnder. (Foto: Foto: dpa)

Wie die Bild-Zeitung schreibt, soll die 40-Jährige sich private und eigene geschäftliche Ausgaben von Maxfield, der Firma ihres Mannes, bezahlt haben lassen, ohne dies als geldwerten Vorteil zu versteuern.

So sollen Reisen, Anschaffungen sowie die Dienste ihres Chauffeurs und Leibwächters von Maxfield bezahlt worden sein. Auf entsprechende Hinweise seien die Fahnder bei der Durchsuchung der Pooth-Villa gestoßen. Der Insolvenzverwalter von Maxfield fordere deswegen 36 000 Euro von Verona Pooth. "Ich dementiere das nicht, bestätige es aber auch nicht", sagte Maxfield-Insolvenzverwalter Michael Bremen auf Anfrage.

Die einstige "Miss Deutschland" hatte stets beteuert, mit den geschäftlichen Aktivitäten ihres Mannes nichts zu tun zu haben. Ehemalige Maxfield-Mitarbeiter hatten dagegen schon früher behauptet, private Ausgaben der Pooths seien von Maxfield bezahlt worden.

Zudem sollen Maxfield-Mitarbeiter für Verona Pooths Kosmetikfirma "Veronas Dreams" gearbeitet haben, berichtet die Bild-Zeitung. "Wir können das weder bestätigen noch dementieren", sagte eine Sprecherin der Oberfinanzdirektion Rheinland in Köln mit Hinweis auf das Steuergeheimnis. Um Auskünfte über private Steuersachen zu geben, "müsste uns derjenige vom Steuergeheimnis befreien".

Bereits vor Wochen war bekannt geworden, dass Franjo Pooth beim Finanzamt Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet hat. Die Oberstaatsanwaltschaft Düsseldorf konnte auf sueddeutsche.de-Anfrage am Vormittag nicht bestätigen, dass Ermittlungen im Gange sind. "Es gibt bei der Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren. Im Moment liegen uns keine Hinweise vor", sagte Staatsanwalt Johannes Mocken.

Die Steuerfahndung kann allerdings auch ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft ermitteln und Strafbefehle erlassen. Erst wenn es um Fälle besonderen Ausmaßes oder um Untersuchungshaft geht, muss die Staatsanwaltschaft einbezogen werden.

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