Leichenpräparator Gunther von Hagens:Geldstrafe für den ungenehmigten Professor

Der umstrittene Leichenpräparator Gunther von Hagens ist wegen Titelmissbrauchs zu einer Geldstrafe von 108.000 Euro verurteilt worden.

Von Hagens war vorgeworfen worden, seinen chinesischen Professorentitel auch ohne Genehmigung in Deutschland geführt zu haben. Das Gericht verurteilte den Erfinder der Ausstellung Körperwelten in vier Fällen, in denen er den akademischen Grad auf Schriftstücken zu Unrecht hinzugefügt hatte.

Der verurteilte Professor im Gerichtssaal. (Foto: Foto: dpa)

In seinem Schlusswort vor Gericht sagte von Hagens: "Ich bin kein Hochstapler." Er habe nie Wert auf Titel gelegt und ihn nur aus Höflichkeit getragen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 192.000 Euro gefordert und dem Mediziner vorgeworfen, den Titel in acht Fällen zu Unrecht auf Schriftstücken und bei der Ausstellungswerbung benutzt zu haben.

Die Anwälte des Plastinators plädierten auf Freispruch. Von Hagens müsse als Auslandsdeutscher gesehen werden, da sein Wohnsitz nicht in Deutschland sei. Daher gelte für ihn keine Genehmigungspflicht zum Führen des Titels.

Das Heidelberger Amtsgericht hatte zwei Strafbefehle gegen von Hagens über insgesamt 312.000 Euro erlassen. Dagegen hatte der Plastinator Widerspruch eingelegt. Die Universität Heidelberg, an der von Hagens in den 70er Jahren tätig war, hatte ihn wegen des Führens eines falschen Titels angezeigt.

Von Hagens hatte sich bei seinem Widerspruch auf einen Fehler des Wissenschaftsministeriums in Nordrhein-Westfalen berufen. Das Ministerium hatte ihm die Auflage erteilt, den akademischen Grad mit dem Länderzusatz "RC" zu führen.

Die Abkürzung stehe aber für Taiwan und nicht für China. Hätte er diesen Zusatz geführt, wäre das ein Affront gegen die chinesischen Stellen gewesen, die ihm den Titel verliehen hatten. Der Länderzusatz für die Volksrepublik China ist "VRC".

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: