Late-Night-Talk:Schmidt und Schmidtchen

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Als "Einheizer Schmitti" kannten ihn einst die Fans von Harald Schmidt, doch Thomas Schmidt war auch an der Produktionsfirma beteiligt, weshalb sich Schmidt und Schmidt jetzt vor Gericht zwar nicht sehen, aber um 459.000 Euro streiten.

Von Michael Kläsgen

Thomas Schmidt grinst während der Verhandlung immer wieder verschmitzt ins Publikum. Es sieht so aus, als würde sich der falsche Schmidt wie Bolle amüsieren, dass so viele Journalisten ins Kölner Landgericht gekommen sind und er auch mal im Rampenlicht steht.

So wie der richtige Schmidt. Harald Schmidt, der Entertainer, taucht selbst aber nicht im Gericht auf, wie der Richter es wollte, sondern lässt sich vertreten. Aber das hat nichts damit zu tun, dass es an diesem Montag in der Sache Schmidt gegen Schmidt zu keinem Ergebnis, also einer gütlichen Einigung, kommt. Dazu liegen die Vorstellungen der beiden früheren Partner zu weit auseinander.

Natürlich geht es ums liebe Geld. Der falsche Schmidt, ein 40 Jahre alter Mann mit markantem Gesicht, Kinnbart und kurzgeschorenem Haar, will vom richtigen Schmidt so an die 459.000 Euro Schadenersatz. Der richtige Schmidt ist aber gerade mal bereit, dem falschen 10.000 plus X zu geben.

Diese 10.000 Euro entsprechen dem 20-prozentigen Anteil, den der Kläger Thomas Schmidt 2002 an Haralds Produktionsfirma Bonito TV erwarb. Damals fertigte Bonito noch die Harald-Schmidt-Show für Sat1. Heute läuft die Show im Ersten, produziert von der Firma Kogel&Schmidt. Sie wurde eigens für die neue ARD-Show vom Late-Night-Talker Schmidt und dem Ex-Sat1-Chef Fred Kogel gegründet.

Dies ist der Grund, warum Thomas Schmidt geklagt hat. Im Gesellschaftervertrag der Bonito GmbH, an der Harald Schmidt 60 Prozent hielt, stehe nämlich, dass dieser die Show mit keiner anderen Firma produzieren darf. Thomas Schmidt fordert daher seinen Anteil an den entgangenen Einnahmen für Bonito - und hat weitere Ansprüche entdeckt.

Schmidtchen hat Grund zum Grinsen

Dreh- und Angelpunkt vor Gericht ist also die Frage, ob Harald Schmidt die Show mit einer anderen Firma produzieren durfte und unter einen entsprechenden Vertrag seine Unterschrift setzte. Eine solche Signatur gibt es angeblich, aber Thomas Schmidt bezweifelt die Echtheit.

Sollte ihm das Gericht Recht geben und eine Unterschrift für nötig halten, hätte das Konsequenzen. Dann würde sich unter Umständen herausstellen, dass Harald Schmidt seine ARD-Show nicht mit Kogel & Schmidt machen darf, sondern auf Bonito zurückgreifen muss. Thomas Schmidts Anwalt spricht von einer "tickenden Zeitbombe".

Das ist das Pfund, mit dem der Kläger wuchern und die Abfindung in die Höhe treiben kann. Er hat Grund zum Grinsen. Eigentlich soll es am 30. März vor Gericht weiter gehen - aber womöglich wird man sich vorher außergerichtlich einigen.

Der falsche Schmidt hat einst vor der Show des richtigen Schmidt mit Witzchen die Gäste beim Warming-Up erheitert. Die Zuschauer wurden animiert, ihn so zu begrüßen wie den richtigen Schmidt. Nun nennt er edle Motive für sein Handeln: "Mir geht es in erster Linie um die Anerkennung meiner Arbeit. Ich war Produzent und nicht der ,Einheizer Schmitti'.

© SZ vom 15.2.2005 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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