Düsseldorf - Seit 14 Jahren streckt Alexander Mechtold auf den Passbildern in seinem Führerschein, Personalausweis und Reisepass die Zunge heraus. "Damit habe ich nur gute Erfahrungen gemacht", sagt der Kameramann aus Arnsberg.
Doch Anfang dieser Woche nahmen sich sogar Beamte des Bundesinnenministeriums der Frage an, ob der 30-Jährige das überhaupt darf. Das Ministerium intervenierte nicht von sich aus.
Ein Dezernatsleiter der Arnsberger Bezirksregierung brauchte ihre Hilfe. Denn Mechtold hatte wie berichtet vergangene Woche einen zweiten Reisepass beantragt - wieder mit einem Foto, auf dem er die Zunge herausstreckt. Die Stadt genehmigte zuerst den Antrag.
Doch dann schritt Dezernatsleiter Besa von Werden ein. "Kann man ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland denn wirklich so verulken?", fragt er. Werden ist überzeugt, dass das nicht geht. Er will den Antrag ablehnen.
Rückendeckung aus Berlin hat er. Seit Anfang das Jahres besagt das Passrecht eindeutig, dass der Abgelichtete auf Passbildern einen "normalen Gesichtsausdruck" haben muss. "Normal" heißt, dass der Fotografierte das Gesicht so zeigt, "wie es sich regelmäßig darstellt".
Die Frage ist nun, was mit den bereits vor Jahren ausgestellten Dokumenten passiert? Waren sie ungültig? Oder kann Mechtold sie behalten? "Ich bin gespannt", sagt der Kameramann. Er schließt nicht aus, dass er sich in einer Art rechtsfreien Raum bewegt hat und das Gesetz präzisiert werden muss. Obwohl er das für unnötig hält. "Ohne mich mit Albert Einstein vergleichen zu wollen - auf dem Bild, auf dem er die Zunge herausstreckt, ist der eindeutig zu erkennen." Der Dezernatsleiter hält das für Unsinn. Er will notfalls dafür sorgen, dass alle Dokumente kassiert werden.