Gletscherbahn-Unglück:Alle Angeklagten im Kaprun-Prozess freigesprochen

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Dem Salzburger Landesgericht zufolge gibt es nicht genügend Beweismaterial, um den 16 Angeklagten Fehlverhalten vorzuwerfen. Angehörige der 155 Opfer vom 11. November 2000 brachen in Tränen aus oder quittierten das Urteil mit "Buh"-Rufen.

Richter Manfred Seiss sagte in der Urteilsbegründung, die Belastungsmomente gegen die Beschuldigten hätten sich nicht erhärtet. Das Verfahren habe vielmehr zu ihrer "vollständigen Entlastung" geführt. Der Prozess sei für ihn "menschlich und fachlich fordernd" gewesen, betonte der Richter.

Die Kapruner Gletscherbahn brannte vollständig aus (Foto: Foto: AP)

Die Angehörigen der Opfer verwies Seiss auf den Zivilrechtsweg.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, für die Brandkatastrophe am Kitzsteinhorn mitverantwortlich zu sein. Die Beschuldigten mussten sich seit 18. Juni 2002 wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst (bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren) und drei wegen fahrlässiger Gemeingefährdung (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren) vor Einzelrichter Seiss verantworten. Sie hätten die Möglichkeit eines Brandes im Zug nicht im ausreichenden Maße berücksichtigt.

37 Deutsche unter den Opfern

Vor der Urteilsverkündung hatten lediglich die drei Angeklagten der Gletscherbahnen Kaprun von ihrem Recht auf ein Schlusswort Gebrauch gemacht. Sie erklärten, dass es ihnen "unendlich Leid" tue, dass die Katastrophe geschehen sei, die auch ihr Leben verändert habe.

Die Verteidigung aller Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert. Die Verteidiger sprachen hingegen von einer "Verkettung unglücklicher Umstände".

Seit Juni 2002 war vor dem Salzburger Landesgericht verhandelt worden. Bei der Brandkatastrophe im Tunnel der österreichischen Gletscherbahn waren am 11. November 2000 155 Menschen ums Leben gekommen. Unter den Opfern befanden sich 37 Deutsche, die meisten davon stammten aus Bayern. Die übrigen Opfer kamen aus Österreich, den USA, Japan, Slowenien, den Niederlanden und Tschechien.

Als Ursache für das Inferno gilt nach Meinung der Gutachter ein überhitzter Heizstrahler in einem der Waggons, der eine undichte Hydraulikleitung entzündete. Die Angeklagten waren der Herbeiführung einer Feuersbrunst und Gemeingefährdung beschuldigt worden.

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