Geständnis:"Ein leichter Tritt mit einem weichen Lackschuh"

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Nach seinem Prügel-Geständnis ist Ernst August Prinz von Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt worden.

Ernst August Prinz von Hannover ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Hannover sah es als erwiesen an, dass der Welfenchef im Januar 2000 einen Disco-Betreiber in Kenia geschlagen hat. Der Prinz hatte die Attacke eingeräumt.

Prinz Ernst August - hier ganz friedlich. (Foto: Foto: ddp)

Da Ernst August im Prozess nicht anwesend war, erklärte Rechtsanwalt Jochen Heidemeiervor dem Landgericht Hannover im Namen seines Mandanten, dieser habe eine Pressefotografin getreten und einem Hotelier zwei Ohrfeigen versetzt.

Bei der Auseinandersetzung sei auch nicht auszuschließen, dass Ernst August einen "in die Hand gedrückten" Gegenstand eingesetzt habe. Der Chef des Welfenhauses sei bei beiden Ereignissen "beträchtlich alkoholisiert" gewesen.

Weitaus dramatischer schilderte der vom Prinzen angegriffene Hotelier Josef Brunlehner die Ereignisse im Januar 2000 auf der kenianischen Insel Lamu. Er sagte aus, Ernst August habe ihn am Strand mit einem Schlagring zu Boden geschlagen und ihm anschließend zahlreiche weitere Faustschläge gegen Brust und Unterleib versetzt.

Nur dessen Begleiter hätten den Prinzen schließlich von weiteren Schlägen abgehalten, weil sie "sahen, dass er mich totschlagen würde". Nach der Prügelei habe er Blut gespuckt und sei mit einem Flugzeug auf die Intensivstation eines Krankenhauses in Mombasa gebracht worden.

Einem Attest zufolge erlitt Brunlehner schwere Brustverletzungen durch zahlreiche Prellungen, Wunden und Hämatome. Der Hotelier berichtete zudem, Prinz Ernst August habe ihn als "deutsches Schwein", Zuhälter und Drogenhändler beleidigt und ihm nach dem Überfall angedroht, "mich von der Mafia umbringen zu lassen".

Zwei Wochen vor Prozessbeginn hätten ihn erneut anonyme Anrufer bedroht und verlangt, er solle nicht zum Prozess nach Hannover reisen. Einer der Anrufer habe darauf verwiesen, dass die übrigen Geschädigten auf Rat ihrer Anwälte ihre Klagen bereits zurückgezogen hätten.

Die zweite dem Prinzen vorgeworfenen Körperverletzung - den Tritt gegen eine Fotografin am Rande der Salzburger Festspiele 1999 - will das Landgericht nicht weiter verfolgen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte, mit Blick auf die gravierenderen Ereignisse in Kenia das Verfahren einzustellen. Der Prinz hatte eingeräumt, der Fotografin "mit einem weichen Lackschuh einen leichten Tritt versetzt" zu haben.

Ernst August muss sich in dem Berufungsprozess wegen Beleidigung, Körperverletzung und Bedrohung verantworten. In erster Instanz war der Chef des Welfenhauses im Dezember 2001 zu acht Monaten Bewährungsstrafe und 500.000 Mark Geldbuße verurteilt worden.

Das Amtsgericht Springe sprach ihn dabei auch wegen Beleidigung der Pressefotografin und zweier Mitarbeiter der Bild-Zeitung schuldig. Die Beleidigung der drei Journalisten ist nicht mehr Gegenstand der Berufungsverhandlung, weil die Geschädigten ihre Strafanträge zurückgenommen haben.

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