Franjo Pooth verurteilt:Neu im Insolvenzregal

Lesezeit: 3 min

Zwei Urteilssprüche an einem Tag - und Franjo Pooth akzeptiert widerspruchslos. Verona Pooth weiß den schwarzen Montag ihres Ehemanns positiv umzudeuten.

Kathrin Haimerl

Gleich zwei Urteilssprüche an einem Tag - so etwas ist selten. Vom schwarzen Montag für Franjo Pooth ist die Rede.

Hat Verona zuliebe auf einen öffentlichen Prozess verzichtet: Pleite-Unternehmer Franjo Pooth. (Foto: Foto: dpa)

Der Grund: Erst erteilte das Amtsgericht Düsseldorf Strafbefehl gegen Franjo Pooth - unter anderem wegen Bestechung und Insolvenzverschleppung. Nachdem Pooth den Richterspruch über seinen Anwalt akzeptieren ließ, ist das Urteil rechtskräftig, der Pleite-Unternehmer ist damit vorbestraft.

Dann verkündete auch noch das Landgericht Düsseldorf, dass es ein sogenanntes Anerkenntnisurteil in der Sache Pooth gegen die Stadtsparkasse Düsseldorf gefällt habe. Es entschied, dass Pooth der Sparkasse eine Million Euro zahlen muss. Wie das Gericht erklärte, hat Pooth die Teilforderung noch am Montag schriftlich anerkannt. Damit entfällt der für Mittwoch vorgesehene Verhandlungstermin.

Das ist also das vorläufige Ende der Affäre Maxfield. Es scheint, als wollte der Unternehmer einen möglichst schnellen Schlussstrich unter dieses unrühmliche Kapitel ziehen - möglichst ohne Öffentlichkeit.

Bild zitiert Pooths Anwalt Benedikt Pauka denn auch mit den Worten: "Ziel war es, einen öffentlichen Prozess zu vermeiden. Dieses Ziel haben wir erreicht." Und weiter: "Insgesamt ist es ein Ergebnis, mit dem wir gut leben können." Ein Sprecher des Amtsgerichts sagte, Pauka habe darauf bestanden, dass ihm der Strafbefehl persönlich ausgehändigt werde. Daraufhin habe er eine Erklärung abgegeben, wonach sein Mandant die Strafe akzeptiere und auf Rechtsmittel verzichte.

Damit ist der Ehemann von Verona Pooth seit Montag vorbestraft: Ein Jahr, nachdem er mit seiner Firmenpleite ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten war, ist er wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung, Untreue, Bestechung im geschäftlichen Verkehr und Vorteilsgewährung zu einem Jahr Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss der 39-Jährige als Bewährungsauflage 100.000 Euro an den Insolvenzverwalter zahlen. Darüber hinaus muss er der Stadtsparkasse Düsseldorf eine Million Euro zahlen.

Wie Verona Pooth die Nachricht ins Positive deutet

Die Vorwürfe, die Pooth akzeptiert hat, wiegen schwer. In einem Interview mit der Bild-Zeitung betont er, er habe nicht aus Angst davor, sich den Anschuldigungen stellen zu müssen, einen öffentlichen Prozess vermieden wollen. Vielmehr habe er aus Rücksicht auf seine Frau gehandelt. "Ich bin froh, dass es vorbei ist", zitiert ihn das Blatt am Tag nach den Urteilssprüchen.

Die als sonst wenig öffentlichkeitsscheu bekannte Verona Pooth ließ über ihr Unternehmen Lara Enterprises noch am Montag eine Pressemitteilung herausgeben, die einen fast schon triumphierenden Unterton hatte. Der Titel: "Kein Strafprozess gegen Franjo Pooth."

Darin findet sich eine etwas verquere Argumentation: "Die Lösung im Strafbefehlsverfahren wurde dadurch möglich, dass sich die gegen Herrn Pooth im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft erhobenen massiven Vorwürfe größtenteils nicht bewahrheitet haben." Der Untreuevorwurf basiere auf "einer Unklarheit bei der Buchführung der Gesellschaft hinsichtlich eines Betrages von lediglich 15.000 Euro, die sich Herr Pooth schließlich zurechnen ließ".

Der Strafbefehl im Einzelnen

Im Strafbefehl selbst, den das Amtsgericht Düsseldorf auf seine Webseite gestellt hat, liest sich dies ganz anders: Im Juli 2006 habe Pooth vom Firmenkonto der Maxfield GmbH umgerechnet 15.909,09 Euro abgehoben, "die er in der Folgezeit für rein private Zwecke, nämlich die Renovierung seiner Wohnung in London, verbrauchte". Dies sei als "angeblicher Forderungsverlust" verbucht worden.

Als "Vorteilsgewährung" stuften die Amtsrichter ein, dass der 39-Jährige einem Sparkassen-Vorstand eine Heimkinoanlage im Wert von mehr als 8800 Euro schenkte, um schneller an neue Kredite für sein in finanzielle Schieflage geratenes Unternehmen zu kommen. Das Vorstandsmitglied sollte auf diese Weise "bei Laune gehalten werden", heißt es in der Urteilsbegründung.

Zu den Delikten Pooths gehört auch Bestechung im geschäftlichen Verkehr: Pooth habe 2006 einem britischen Handelsvertreter 20.000 Euro in bar gegeben, damit dieser ihn gegenüber Mitbewerbern bevorzugte.

Franjo Pooth selbst präsentiert sich am Tag nach den Urteilssprüchen auffällig bescheiden - und reuig: Von den massiven Vorwürfen der Staatsanwaltschaft sei "einiges" übrig geblieben. Besonders den Kleingläubigern gegenüber habe er "mehr als ein schlechtes Gewissen". Eines sei ihm aber besonders wichtig: "Ich habe niemals jemanden vorsätzlich schaden wollen", sagt er Bild.

Einen Auftritt vor Gericht hatte der 39-Jährige während der gesamten Affäre vermieden. Als etwa im Oktober 2008 das Düsseldorfer Landgericht die Klage der Commerzbank gegen den Pleite-Unternehmer verhandelte, blieb der Platz neben Pooths Anwalt stets leer - trotz Ladung. Das Gericht verurteilte ihn in seiner Abwesenheit zu einer Zahlung von 1,77 Millionen Euro an die Bank.

© sueddeutsche.de/gdo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: