Fall Mitja:Verletzungen verhindern Vernehmung

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Der mutmaßlichen Mörder Mitjas erlitt Quetschungen am ganzen Körper. Die Polizei bemüht sich derweil, ein Bild von Täter und Tathergang zu bekommen. K. hatte unlängst Sorgerecht für sein eigenes Kind beantragt.

Der mutmaßliche Mörder des kleinen Mitja aus Leipzig hat bei seinem Selbstmordversuch eine schwere Ganzkörperquetschung erlitten. Das sagte der stellvertretende Chefarzt des Leipziger Krankenhauses St. Georg, Arved Weimann, am Freitag im Fernsehsender N24.

Der Zustand des 43-jährigen Uwe K. habe sich etwas stabilisiert. Dennoch seien kurzfristige Veränderungen möglich. Bei dieser Art der Verletzung "kann es durchaus noch zu großen Problemen kommen", sagte der Arzt. Der Mann sei aus ärztlicher Sicht nicht vernehmungsfähig, aber ansprechbar und kooperativ.

Wie lange K. noch im Krankenhaus bleiben müsse, sei zunächst nicht abzusehen. Einen Tag nach der Ergreifung des mutmaßlichen Täters in der Nacht zum Donnerstag setzte die Polizei die Auswertung der Spuren mit Hochdruck fort.

Wie ein Sprecher am Freitag sagte, wird zudem weiterhin daran gearbeitet, den Weg des mutmaßlichen Täters vor dessen Selbstmordversuch zurückzuverfolgen. Der 43-jährige Uwe K. hatte sich in der Nacht zum Donnerstag unweit der Stelle vor eine Straßenbahn geworfen, an der die Leiche des neunjährigen Jungen am Samstag entdeckt worden war.

Wie der Polizeisprecher weiter sagte, wird auch im Wohnumfeld des mutmaßlichen Mörders weiter ermittelt. Menschen aus seiner Umgebung würden befragt, um sich ein genaueres Bild von K. machen zu können.

Schweineknochen im Garten

Der 43-Jährige hatte den Ermittlungen zufolge am Donnerstag vergangener Woche den kleinen Mitja entweder in seiner Wohnung oder in einer nahe gelegenen Gartenlaube erstickt. Vermutlich missbrauchte der fünffach einschlägig vorbestrafte Mann das Kind auch.

Untersuchungen beim Landeskriminalamt ergaben, dass es sich bei den im Garten des Beschuldigten gefundenen Knochen um Schweineknochen handelt. Die Knochen waren im Zusammenhang mit Ermittlungen auf dem Gartengrundstück entdeckt worden.

Außerdem wurde bekannt, dass K. wenige Wochen vor der Tat gerichtlich das Umgangsrecht für sein eigenes Kind beantragt hatte. Ein entsprechendes Schreiben sei etwa vor drei Wochen eingereicht worden, bestätigte der Direktor des Eilenburger Amtsgerichtes, Klaus Göldner, einen Bericht der Leipziger Volkszeitung.

Das Verfahren, bei dem es um ein Kleinkind aus einer nichtehelichen Partnerschaft gehe, laufe noch. Laut Zeitungsbericht wurde zudem 1993 beim Amtsgericht Bitterfeld ein Verfahren wegen Unterschlagung gegen den 43-Jährigen geführt. Dieses sei jedoch eingestellt worden.

Datenbank für Sexualstraftäter

Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) forderte angesichts der Tat eine Datenbank für aus der Haft entlassene Sexualstraftäter auch für andere Bundesländer.

Nötig sei eine auf den Einzelfall bezogene Überwachung von rückfallgefährdeten Sexualstraftätern. Dafür schlug Merk ein Register vor, auf das Justiz, Maßregelvollzug und Polizei zurückgreifen können.

Merk empfahl als Modell die seit Oktober 2006 beim Polizeipräsidium München eingerichtete Datei HEADS (Haft-Entlassen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter). Merk zufolge unterrichtet in Bayern bei der Haftentlassung besonders Rückfallgefährdeter Sexualstraftäter die Staatsanwaltschaft die Zentralstelle HEADS und übermittelt alle für eine polizeiliche Bewertung notwendigen Unterlagen.

Der Kriminologe Rudolf Egg hat unterdessen das Vorgehen der Polizei scharf kritisiert. Die Polizei habe mit ihren Fahndungsmethoden den mutmaßlichen Mörder des kleinen Mitja in Leipzig in den Suizidversuch getrieben. Eine derartige "Treibjagd" sei auch durch den Tod von Mitja nicht zu rechtfertigen.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) wies die Vorwürfe zurück. "Das Vorgehen war absolut verhältnismäßig ­ und auch erfolgreich", sagte der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen der Berliner Zeitung. Der Täter hätte dem Fahndungsdruck entgehen können, indem er sich selbst gestellt hätte.

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