Fall Michael Jackson:Anklage lässt sich Zeit

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Bricht die Anklage gegen den Popstar Michael Jackson zusammen? Die Staatsanwaltschaft jedenfalls wird Anklageschrift erst Mitte Dezember vorlegen. Rechtsexperten vermuten bereits, das Verfahren stehe wohl auf schwachen Beinen.

Gut zwei Wochen nach Michael Jacksons spektakulärer Verhaftung hat die Staatsanwaltschaft im Bezirk Santa-Barbara noch keine formale Anklage erhoben. Die Zeitschrift "Rolling Stone" berichtete in ihrer Online-Ausgabe, Staatsanwalt Tom Sneddon wolle mit der schriftlichen Anklage "wenigstens bis zur Woche vom 15. Dezember" warten.

Michael Jackson (Foto: Foto: dpa)

Er habe eine Webseite in Auftrag gegeben, die alle Gerichtsdokumente gegen Jackson veröffentlichen solle und die nicht früher fertig gestellt sei.

Dagegen äußerten einige Rechtsexperten in der New York Times die Vermutung, dass die Anklage gegen den Popstar auf schwachen Beinen stehen könnte. Eine Hotline, die der Bevölkerung Gelegenheit geben sollte, weitere Vorwürfe der Kindesmisshandlung oder -belästigung gegen den Entertainer vorzubringen, habe in den vergangenen zwei Wochen 70 Anrufe erbracht.

Von ihnen ist nach Auskunft der Polizei jedoch "nur eine Hand voll" brauchbar, schrieb die Zeitung weiter. Einer von Jacksons Anwälten habe sogar gewettet, dass Sneddon wegen seiner schlechten Karten gezwungen sein dürfte, die Anklage wegen Kindesmissbrauchs noch vor dem geplanten Prozess gegen Jackson wieder zurückzuziehen.

Derweil lehnt Jackson-Rechtsanwalt Mark Geragos jeden Kommentar ab, so lange nicht eine schriftliche Anklage vorliege. Im Zusammenhang mit den Gerüchten um den Jungen, der Jackson Kindesmissbrauch vorwirft, und seine Beschuldigungen ergänzte Geragos, "ich bin mir noch nicht einmal sicher, dass es jemals ein solches Dokument geben wird".

Ungeachtet dieser Bemerkungen erklärte Staatsanwalt Sneddon seine Punkte gegen den selbst ernannten "King of Pop" für hieb- und stichfest.

Eine seiner Kolleginnen, Roseanne Froeberg, die Leiterin der Abteilung Sexualverbrechen im Bezirk Orange (Kalifornien), hält ein übereiltes Handeln von Sneddon für unwahrscheinlich. "Angesichts der zu erwartenden Aufmerksamkeit dieses Falles kann ich mir vorstellen, dass sie (Sneddon und Kollegen) sehr vorsichtig waren".

Allerdings dürfte es schwer sein, einen Fall vor Gericht zu gewinnen, der sich auf die Zeugenaussage eines einzigen Kindes stütze, noch dazu eines Kindes mit Gesundheitsproblemen, das eine komplizierte Beziehung zu dem Angeklagten hat, meinte Froeberg.

Unterdessen verlangt der Vater des kranken Jungen, den Jackson angeblich missbraucht hat, vor Gericht das Sorgerrecht für das Kind.

Der Mann soll geltend machen, dass die Mutter nicht zurechnungsfähig sei. Die geschiedene Frau "befindet sich in einer psychiatrischen Anstalt und leidet unter Psychosen", erklärte Russel Halpern, der Anwalt des Vaters.

Sollte es in dem Sorgerrechtsprozess zu einer "Schlammschlacht" kommen, dürfte das auch das Verfahren gegen den Popsänger beeinflussen. Jacksons Anwälte bereiteten sich bereits darauf vor, die Glaubwürdigkeit des Jungen und seiner Familie zu erschüttern.

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