Ermittlungspannen in Österreich:Kampusch will Staat verklagen

Sollten sich die möglichen Ermittlungsfehler im Fall Natascha Kampusch als zutreffend erweisen, will das österreichische Entführungsopfer den Staat verklagen.

Das österreichische Entführungsopfer Natascha Kampusch erwägt eine Schadensersatzklage gegen den Staat Österreich, falls sich die jetzt bekanntgewordenen Hinweise auf ein Versagen der Polizei in ihrem Fall als korrekt erweisen.

Die Fakten machen sie "entsetzt und wütend": Entführungsopfer Natascha Kampusch. (Foto: Foto: dpa)

Nach inzwischen vorliegenden Polizeidokumenten hatte eine nach der Kampusch-Entführung 1998 aufgestellte Sonderkommission bereits wenige Wochen nach dem Kidnapping eine präzise Beschreibung des Entführers Wolfgang Priklopil. Doch obwohl der Täter vernommen wurde und dabei kein Alibi für den Zeitpunkt der Entführung vorweisen konnte, wurde die Spur nicht weiter verfolgt.

Die Hinweise auf den Täter, die von Experten inzwischen als "Täterprofil" beschrieben werden, kamen von einem Hundeführer der Polizei. "Wenn sich herausstellen sollte, dass man Frau Kampusch aufgrund des Hundeführer-Hinweises auf Wolfgang Priklopil acht Jahre früher hätte befreien können, - und dass Verschulden der Behörden vorliegt, weil man ihnen nicht nachgegangen ist, so werden wir klagen", sagte Kampusch-Anwalt Gerold Ganzger der Tageszeitung Der Standard.

Kampusch selbst sagte, die bekanntgewordenen Fakten "machen mich entsetzt und wütend." Nach Kampuschs Flucht 2006 soll die damalige Innenministerin Liese Prokop Anweisung gegeben haben, den Fall wegen der bevorstehenden Parlamentswahl nicht mehr aufzurollen.

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