Außerdem erhielt der Angeklagte drei Jahre und sechs Monate Berufsverbot für die Lebensmittelbranche. Auch einer falschen eidesstattlichen Versicherung über seine Vermögensverhältnisse sprach ihn das Memminger Gericht schuldig.
Laut Urteil hat der vorbestrafte Ex-Geschäftsführer der mittlerweile insolventen Deggendorfer Frost GmbH in 49 Fällen Schlachtabfälle in den Lebensmittelhandel eingeschleust hat. Es habe sich jedoch nicht um Gammelfleisch gehandelt, stellte Richter Götz Helms in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich klar.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zuvor fünf Jahre Gefängnis für den Fleischhändler gefordert sowie ein lebenslanges Berufsverbot für den Handel mit Lebensmitteln. Staatsanwältin Ulrike Straub sagte, der Angeklagte habe die ganze Fleischbranche in Verruf gebracht und keinen Funken des Bedauerns gezeigt.
Entlastend für den Angeklagten wertete sie, dass für die Verbraucher in keinem Fall eine Gesundheitsgefahr bestanden habe. Laut Anklage hat der vorbestrafte Kaufmann seit 2003 Schweineschwarten und Hühnerkarkassen, die nur noch als Tierfutter verwendbar waren, für Suppen und Gelatine an die Lebensmittelindustrie verkauft.
Die Verteidiger des Mannes hatten Freispruch beantragt. Sie hatten argumentiert, es gebe kein Gesetz, dass die Verarbeitung von Schlachtabfällen verbiete, solange sie genießbar seien.
Der ehemalige Fleischhändler ist wegen Steuerhinterziehung bereits vorbestraft und sitzt seit Mitte Oktober 2005 in Memmingen in Untersuchungshaft.