Drohende Niederlage:Fürst Albert gegen die "Bunte"

Lesezeit: 1 min

Bei der Berufungsverhandlung gegen die "Bunte" gab der Vorsitzende Richter zu erkennen, dass er die Klage des Fürsten gegen die Berichterstattung über seinen unehelichen Sohn in wesentlichen Punkten ablehnen werde.

Fürst Albert von Monaco (47) muss im Rechtsstreit wegen der Berichterstattung über seinen unehelichen Sohn Alexandre (2) und seine frühere Freundin Nicole Coste (33) erneut mit einer juristischen Niederlage rechnen.

Bei der Berufungsverhandlung gegen die Illustrierte Bunte vor dem in Freiburg ansässigen 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Karlsruhe gab der Vorsitzende Richter Michael Bauer am Freitag zu erkennen, dass er die Klage des Fürsten in den wesentlichen Punkten ablehnen werde. Das Urteil soll am 18. November verkündet werden.

Auf intime Details weitgehend verzichtet

Die Berichterstattung habe den Fürsten nicht in seiner Intimsphäre verletzt, sagte Bauer. Es sei das legitime Recht der Presse, über den Sohn des Monarchen und damit über einen möglichen Erb- und Thronfolger zu berichten. Ein Staatsoberhaupt müsse damit rechnen, dass über seine möglichen Nachkommen öffentlich gesprochen werde.

Auf intime Details habe die Bunte weitgehend verzichtet, sagte Bauer. Das Blatt habe Albert gegenüber wohlwollend berichtet. Auch der Abdruck von 20 Fotos sei im Wesentlichen nicht zu beanstanden.

Sie waren dem Blatt nach eigenen Angaben von Nicole Coste zur Verfügung gestellt worden. Fürst Albert ließ sich von drei Anwälten vertreten. Sie sehen in den Berichten eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

Die im Verlag Hubert Burda erscheinende Bunte hatte im Mai in zwei Ausgaben über die frühere Flugbegleiterin Nicole Coste und den kleinen Alexandre berichtet. Das Landgericht Freiburg hatte den Antrag des Fürsten auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Ende Juli abgelehnt.

In Frankreich hatte das Magazin Paris Match, das als erstes das Interview druckte, einen Prozess in erster Instanz verloren und war zu 50.000 Euro Schmerzensgeld sowie einer umfassenden Gegendarstellung verurteilt worden. Der Abdruck der Gegendarstellung ist jedoch bis zu einem Urteil in zweiter Instanz gestoppt.

Fürst Albert hatte Anfang Juli, wenige Tage vor seiner Amtsübernahme, nach mehreren Wochen Spekulation öffentlich die Vaterschaft des damals knapp zweijährigen Alexandre eingestanden.

© sueddeutsche.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: