Der wegen des gewaltsamen Todes von Tuğçe Albayrak verurteilte Täter hat Beschwerde gegen seine Abschiebung eingelegt. Die Beschwerde von Sanel M. gegen den Eilbeschluss des Wiesbadener Verwaltungsgerichts vom 10. Januar sei am vergangenen Freitag eingegangen, sagte Gerichtssprecherin Patricia Evers am Montag. Das Verwaltungsgericht hatte den Eilantrag des 20-Jährigen gegen seine Abschiebung und Ausweisung zurückgewiesen. Die Beschwerde werde an den Verwaltungsgerichtshof in Kassel weiter geleitet, der dann rechtskräftig entscheide. Bis dahin kann Sanel M., der derzeit noch seine Strafe verbüßt, nicht nach Serbien abgeschoben werden.
Drohende Abschiebung:Täter legt Beschwerde ein
Der wegen des Todes von Tuğçe Albayrak verurteilte Täter hat Beschwerde gegen seine Abschiebung eingelegt.