Der ADAC fordert:Raser öfter ins Gefängnis

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Dichtes Auffahren, Lichthupe, rechts Überholen - Alltag auf deutschen Autobahnen. Damit Rüpel künftig wirksamer abgeschreckt werden, sollten die Richter auch schon mal Haft verordnen, finden die Automobilclubs.

Damit Raser und Rüpel künftig wirksamer abgeschreckt werden, fordern die großen Automobilclubs eine deutlich härtere Bestrafung schwerwiegender Verkehrsdelikte. "Die Gerichte gehen mit Rowdys im Schnitt viel zu milde um", sagt ADAC-Jurist Christian Döhler im Vorfeld des 43. Deutschen Verkehrsgerichtstages, der am 26. Januar in Goslar beginnt.

Achtung Drängler. (Foto: Foto: dpa)

Auch die Bundesregierung sieht offenbar Handlungsbedarf. Das Verkehrsministerium plane im Rahmen einer Novellierung der Straßenverkehrsordnung höhere Bußgelder und längere Fahrverbote für Drängler, sagt Sprecher Richard Schild.

Zentrales Thema beim Verkehrsgerichtstag

Details müssten allerdings noch diskutiert werden. Da passt es, dass die Bestrafung von Verkehrsrowdys eines der zentralen Themen beim Verkehrsgerichtstag ist, zu dem mehr als 1500 Fachleute erwartet werden.

Ebenso wie der ADAC fordert auch der Auto Club Europa (ACE) ein härteres Durchgreifen der Justiz gegen notorische Verkehrssünder. Nötig seien zudem mehr Kontrollen der Polizei, meint ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner. Nur so könnten die vernünftigen Verkehrsteilnehmer ausreichend geschützt werden: "Rüpelei im Straßenverkehr gehört gesellschaftlich geächtet."

Auch der Automobilclub von Deutschland (AvD) setzt auf mehr und gezieltere Kontrollen "zur Eindämmung der Aggression im Straßenverkehr". "Die Zahl der Raser und Drängler nimmt vor allem auf den Autobahnen seit Jahren ständig zu", erklärt ADAC-Jurist Döhler.

Vollere Straßen, schnellere Autos

Der Grund: "Es wird immer voller auf den Straßen, und die Autos werden immer schneller. Kleinwagen rasen inzwischen mit Tempo 200 auf der Überholspur." Für viele Fachleute sind auch die extrem schnellen Kleintransporter ein Problem.

Nach den Erfahrungen des ADAC werden allerdings nur die wenigsten Rüpel angezeigt und erwischt, selbst wenn sie durch rücksichtsloses Verhalten andere Menschen gefährden. "Die Dunkelziffer ist extrem hoch", sagt Döhler.

Ein besonderes Problem sieht der ACE auch in Fahrern, "die ohne verkehrsbedingten Grund die Geschwindigkeit reduzieren und durch ihre Fahrweise Überholvorgänge in gefährdender Weise behindern".

Um alle Verkehrstäter abzuschrecken, sollen die Gerichte nach dem Willen der Automobilclubs den Strafrahmen öfter ausschöpfen. Die Höchststrafe für Straßenverkehrsgefährdung zum Beispiel liegt bei fünf Jahren Haft. Doch selbst wenn durch das Verhalten von Dränglern andere Menschen zu Tode gekommen sind, werde zumeist nur eine Geldstrafe verhängt, kritisiert ACE-Sprecher Hillgärtner. "Das darf so nicht bleiben."

Kommt es nicht zum Unfall, also nach geltendem Recht nur Nötigung vorliegt, bleibt es in aller Regel bei Fahrverboten und Geldstrafen.

Schärfere Kontrollen angeregt

Auch bei anderen schwerwiegenden Verkehrsdelikten wie Trunkenheit, unterlassener Hilfeleistung oder Körperverletzung sollten die Gerichte "öfter mal ans obere Limit des Strafrahmens gehen", fordert der ACE. Zudem sollten "notorische Verkehrsstraftäter durch schärfere Verkehrskontrollen dingfest gemacht werden".

Einig sind sich die Automobilclubs auch darin, dass neue Gesetze gegen Verkehrsstraftäter nicht nötig seien. "Die vorhandenen Paragrafen reichen aus", sagt Döhler. "Sie müssen nur anders angewandt werden."

Die Schaffung eines neuen Straftatbestandes "Verkehrsrowdy" sei jedenfalls nicht erforderlich, meint auch die Sprecherin des AvD, Petra Schmucker.

Raser von Karlsruhe

In Erinnerung geblieben ist vor allem der Raser von Karlsruhe, der mit seinem schnellen Mercedes eine voranfahrende Mutter mit Kleinkind in ihrem Kleinwagen so erschreckte, dass sie von der Fahrbahn abkam und mit einem Baum kollidierte: Mutter und Kind starben.

Der Mann, der als Testfahrer bei Mercedes beschäftigt war, kam in zweiter Instanz mit einer einjährigen Bewährungsstrafe davon.

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