Busunglück in Sachsen-Anhalt:Hinterbliebene kritisieren Arbeit der Krisenstäbe

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Quälend langes Hoffen und Bangen: Die Angehörigen der Unfallopfer haben sich beschwert. Sie wurden oft erst nach Stunden über das Schicksal ihrer Verwandten informiert.

Einen Tag nach dem schwersten Busunglück seit 15 Jahren in Deutschland mit 13 Toten ist erste Kritik an der Arbeit der Krisenstäbe laut geworden. Hinterbliebene der Unfallopfer aus Hopsten im Münsterland beklagten, sie seien zu lange über das Schicksal ihrer Angehörigen im Ungewissen gelassen worden.

Endgültige Klarheit über die Identität der Toten habe erst am Dienstagmorgen gegen 5 Uhr bestanden, sagte Hopstens Bürgermeister Winfried Pohlmann.

Aus Sachsen-Anhalt sei eine Passagierliste des Reisebusses einer Firma aus Ibbenbüren übermittelt worden, auf der hinter 16 Namen kein Krankenhaus vermerkt war. Die Zahl der Toten wurde jedoch mit 13 angegeben. So konnte nicht genau geklärt werden, welche dieser Businsassen noch am Leben war.

Die Behörden mussten Kopien von persönlichen Dokumenten und Lichtbilder übermitteln, um die Opfer endgültig identifizieren zu können.

Die Gemeinde Hopsten will noch am Dienstagabend bei einem Gottesdienst der Opfer gedenken. Bereits am Montag hatte es eine spontane Andacht für die Angehörigen gegeben. 21 katholische und evangelische Notfallseelsorger kümmerten sich um die Hinterbliebenen.

Der leitende Notfallseelsorger des Kreises Steinfurt, Wolfgang Busse, geht davon aus, dass auch die Hilfe von Psychologen nötig sein werde, um die seelischen Wunden der Hinterbliebenen zu heilen.

Unterdessen geht die Suche nach dem Ursachen für das Unglück weiter. Die Polizei geht davon aus, dass ein Lastwagen ungebremst auf den an einem Stauende langsam fahrenden Bus aufgefahren war und ihn eine Böschung hinunter gestoßen hat. Der vier Jahre alte Reisebus der Marke Scania wurde völlig zerstört.

Wie viele der Businsassen ihrer Anschnallpflicht nachgekommen waren, war am Dienstag noch unklar. Gegen den 46-jährigen Lastwagenfahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge eingeleitet.

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