Bundesverfassungsgericht:Wegen Mordes Verurteilte hat Erfolg mit Verfassungsbeschwerde

Kein faires Verfahren? Das Bundesverfassungsgericht gab der Klägerin recht. (Foto: Uli Deck/dpa)

Weil ein Richter voreingenommen gewesen sein könnte, muss ein Gericht nun noch einmal über die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen die Klägerin entscheiden.

Eine wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Frau hat sich fast zehn Jahre nach dem Richterspruch am Bundesverfassungsgericht die Chance auf ein neues Verfahren erstritten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main muss noch einmal zu einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens entscheiden, wie die dritte Kammer des Zweiten Senats in Karlsruhe am Freitag erklärte.

Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) demnach entschieden, dass in dem ursprünglichen Verfahren um den Mord an ihrem Ehemann die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt worden sei. Den Vorsitz am Landgericht Darmstadt habe seinerzeit ein Richter gehabt, der den ehemaligen Lebensgefährten der Frau ein paar Jahre zuvor wegen der gemeinschaftlichen Tat verurteilt habe. Da somit aus Sicht des EGMR Zweifel an der Unparteilichkeit des Gerichts begründet waren, wurde das Recht der Frau auf ein faires Verfahren verletzt. Auch wenn es keine Anzeichen dafür gebe, dass der Richter im Verfahren gegen sie voreingenommen gewesen wäre, hieß es.

Wegen des Konventionsverstoßes beantragte die Frau der Mitteilung zufolge die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen sie. Das Landgericht Kassel habe dies abgelehnt, das Frankfurter Oberlandesgericht die hiergegen erhobene sofortige Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Es argumentierte demnach, die Beschwerdeführerin habe nicht dargelegt, dass das Urteil auf dem Konventionsverstoß beruhe. Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts sind diese Anforderungen in diesem Fall unerfüllbar und unzumutbar. Daher hob es den Beschluss auf und verwies die Sache nach Frankfurt zurück (Az. 2 BvR 1699/22).

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