BGH-Entscheid zu Crystal:Unterschätzte Droge

Lesezeit: 1 min

Der Bundesgerichtshof will Grenzwerte für Crystal verschärfen. Wirkung und Gefährlichkeit seien mit derjenigen der Kokainzubereitung Crack zu vergleichen.

Helmut Kerscher, Karlsruhe

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird voraussichtlich die Strafbarkeit für den Handel mit der Designerdroge Crystal verschärfen. Wirkung und Gefährlichkeit seien mit derjenigen der Kokainzubereitung Crack zu vergleichen, entschied der 2. Strafsenat. Er legte das bei ihm anhängige Crystal-Verfahren den anderen vier Strafsenaten vor, weil der BGH bisher von einer geringeren Gefährlichkeit ausgegangen war.

Crystal: Illegaler Stoff für die Leistungsgesellschaft (Foto: Foto: AP)

Deshalb hatte er als für die Strafbarkeit maßgebliche Wirkstoffgrenze 30 und 35 Gramm angegeben. Demgegenüber beabsichtigt der 4.Strafsenat eine Absenkung auf fünf Gramm. Dies komme der Drogenwirklichkeit näher, sagte BGH-Richterin Ruth Rissing-van Saan.

Den Anlass der Grundsatzentscheidung bildet ein Strafurteil des Landgerichts Frankfurt gegen einen 43-jährigen philippinischen Staatsangehörigen. Er war wegen der fünfmaligen Einfuhr von Crystal und des Dealens mit dieser Droge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Überwiegend geschnupft

Das Landgericht hatte dabei im Gegensatz zu früheren BGH-Entscheidungen bereits fünf Gramm Methamphetamin-Hydrochlorid als "nicht geringe Menge" angesetzt. Damit galt das Dealen als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen dieses Urteil Revision ein.

In der mündlichen Verhandlung am Vormittag hatten der Rechtsmediziner Gerold Kauert von der Universität Frankfurt und der Pharmakologe Rainer Dahlenburg vom Bundeskriminalamt über das in Deutschland noch nicht sehr verbreitete Rauschgift Crystal berichtet. Das Methamphetamin sei doppelt so gefährlich wie Amphetamin, erklärte Dahlenburg. Beim Erstkonsum könnten bereits 100 Milligramm Crystal tödlich sein, sagte der Pharmakologe.

Nach Erkenntnissen des BKA werde die Droge derzeit überwiegend geschnupft, teilweise aber auch geraucht. Letztere Einnahme sei besonders gefährlich, sagte Kauert. Über die Lungenbläschen führe der schnellste Weg ins Gehirn. Dort könne die Droge zu irreversiblen Schäden führen.

Hauptwirkungen seien die Unterdrückung von Schlaf-, Hunger- und Durstbedürfnissen. An Nebenwirkungen nannte Kauert Einschränkungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Atmung sowie von Leber und Niere. Zudem berichtete er von Schlaflosigkeit, Schizophrenie und Wahnvorstellungen. Der Körper gewöhne sich sehr schnell an die Droge. (Az: 2 StR 86/08)

© SZ vom 07.08.2008/grc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: