Berliner Bordell bleibt offen:Liebesdienste im Wohnhaus

Lesezeit: 1 min

Der Fall hat Signalwirkung: In Berlin sollte ein Wohnhaus-Bordell geschlossen werden. Vor Gericht wurde nun zugunsten des Freudenhauses geurteilt.

Strahlend und mit einem Fliedersträußchen in der Hand verließ Bordellwirtin Kerstin Berghäuser am Mittwoch Sitzungssaal 4303 im Berliner Verwaltungsgericht. Die etwa 30 Damen ihres "Salons Prestige" dürfen ihre Liebesdienste weiterhin in einem Wohnhaus anbieten.

"Anonymität und Diskretion": Das Eingangsschild des Bordells in Berlin. (Foto: Foto: dpa)

Das Berliner Verwaltungsgericht gab der Klage der gelernten Einzelhandelskauffrau gegen Schließungspläne der Bezirksbehörde statt (Az.:VG 19 A 91.07). Dem zuständigen Stadtrat im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf war das Wohnungsbordell im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses nahe dem Kurfürstendamm ein Dorn im Auge gewesen.

Die Frage, ob Bordelle in Wohnungen zulässig sind, wurde von Berliner Bezirken bisher unterschiedlich beurteilt. "Ich werde Sekt trinken und feiern", sagte Berghäuser nach ihrem Sieg. Ganz Deutschland habe auf die Entscheidung gewartet. Das Verwaltungsgericht ließ allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Möglichkeit der Berufung in der nächsten Instanz zu.

"Zwar haben wir einen einzelnen Fall beurteilt, er geht aber über die bisherige Rechtsprechung hinaus", sagte die Vorsitzende Richterin der 19. Kammer, Annegret von Alven-Döring. Nach Auffassung der Richter ist der "Salon Prestige" als Gewerbebetrieb mittlerer Größe an seinem jetzigen Standort in einem Mischgebiet aus Wohnungen und Gewerbe bauplanungsrechtlich ausnahmsweise zulässig.

Keine milieubedingten Störungen

Anhörungen mehrerer Experten und Umfragen in der Nachbarschaft hätten ergeben, dass für die Nachbarn keine sogenannten milieubedingten Störungen zu verzeichnen seien.

Die Richter hatten sich bei einem Ortstermin mit eigenen Augen davon überzeugt, dass der seit vier Jahren bestehende Salon auf Anonymität und Diskretion ausgerichtet sei. Es gebe keine Reklameschilder, Alkohol werde nicht ausgeschenkt, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Kontaktbereichsbeamte des Viertels hatte im Prozess betont, ihm seien keinerlei Klagen zu Ohren gekommen.

Bestätigt wurden seine Angaben von der Kriminaldirektorin Heike Rudat. Die Spezialistin für den Rotlichtbereich in Berlin gab zu Protokoll, das Bordell werde regelmäßig kontrolliert. Das Gericht forderte den Gesetzgeber zum Handeln auf. Von Alven-Döring verwies darauf, dass Prostitution nicht mehr als sittenwidrig gelte. Auch bauplanungsrechtlich dürfe Prostitution nicht wegen moralischer Bedenken eingeschränkt werden.

Das Gewerberecht sei dringend nachzubessern, argumentierte die Kammer unter Beifall der Anhänger von Kerstin Berghäuser. Im Jahr 2000 hatte das Berliner Verwaltungsgericht als erstes deutsches Gericht entschieden, dass Prostitution nicht sittenwidrig ist. Damals hatte sich eine Kollegin von Berghäuser in einem spektakulären Prozess gegen denselben Bezirk durchgesetzt.

© dpa/Cornelia Herold - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: