Amtsgericht Karlsruhe:Auftakt im Raser-Prozess

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Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen: Ein 34-jähriger Testfahrer soll den Tod einer jungen Mutter und ihrer zwei Jahre alten Tochter verschuldet haben. Er war auf der Autobahn mit bis zu 250 Stundenkilometern von hinten auf den Kleinwagen der Frau zugefahren und hatte diese erschreckt.

Von Helmut Kerscher

Karlsruhe - Heute beginnt vor dem Amtsgericht Karlsruhe der Prozess gegen den so genannten Autobahn-Raser. Der Unfall vom 14. Juli vergangenen Jahres, bei dem eine 21-jährige Frau und ihre zweijährige Tochter auf der Autobahn A 5 bei Karlsruhe starben, hatte bundesweit Aufsehen erregt.

Der Kleinwagen der 21 Jahre alten Frau, in dem diese und ihre erst zwei Jahre alte Tochter starben. (Foto: Foto: dpa)

Die Staatsanwaltschaft klagt einen 34 Jahre alten Diplom-Ingenieur von DaimlerChrysler wegen fahrlässiger Tötung, Unfallflucht und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs an.

Der Mann soll gegen 6 Uhr morgens auf der linken Spur in einem 476 PS starken Testwagen Mercedes CL 600 Coupé Bi-turbo mit 220 bis 250 Stundenkilometer auf einen etwa 150 Stundenkilometer schnellen Kleinwagen der Marke Kia zugerast sein.

Er habe das Auto auf dem äußersten linken Rand der linken Fahrspur überholen wollen, ohne es berührt zu haben, sagen die Ankläger. Die Kia-Fahrerin habe das Steuer unvermittelt nach rechts gerissen, kurz nach links gegengesteuert und habe dann die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren. Der Wagen geriet in ein angrenzendes Waldstück und prallte dort gegen mehrere Bäume. Mutter und Kind starben sofort.

Laut Anklage fuhr der Mann mit unverminderter Geschwindigkeit weiter. Der Angeklagte bestreitet jede Beteiligung an dem Unfall. Er sei an diesem Morgen zur Teststrecke von DaimlerChrysler in Papenburg (Niedersachsen) unterwegs gewesen. Beim Passieren der Unfallstelle sei ihm das Blaulicht der Polizei aufgefallen. Heute stehen an der Autobahn Karlsruhe-Frankfurt zwischen den Ausfahrten Karlsruhe-Durlach und Bruchsal zwei Holzkreuze mit den Namen der Toten.

Im Mittelpunkt des auf fünf Verhandlungstage angesetzten Prozesses werden voraussichtlich die Identität des Rasers sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit von "Dränglern" auf Autobahnen stehen. Die Staatsanwaltschaft will mit einem Gutachten und Zeugenaussagen beweisen, dass der Angeklagte den Unfall verschuldete.

Der Verteidiger will mit einem Gegengutachten aufwarten: Die Zeugen, drei Autofahrer und ein Beifahrer, seien zu weit entfernt gewesen. Ihre übereinstimmenden Beschreibungen eines dunklen, schweren Wagens, vermutlich Mercedes-Benz-S- oder E-Klasse mit Böblinger Kennzeichen und auffälliger Auspuffanlage, hatten nach wochenlangen Ermittlungen zur Anklage geführt.

© SZ v. 9.2.2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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