Zur Pogromnacht:Neonazi-Demo verboten

Im Eilverfahren hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der Rechtsextremen zurückgewiesen. Bei der Eröffnung der neuen Synagoge darf nicht demonstriert werden.

Die für den 9. November auf dem Münchner Marienplatz angemeldete rechtsextreme Versammlung bleibt verboten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies im Eilverfahren die Beschwerde der Rechtsextremen gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts München zurück.

Eine Beschwerde der Rechtsextremen wurde im Eilverfahren abgelehnt. (Foto: Foto: dpa)

Am 9. November wird unweit des Marienplatzes die neue jüdische Hauptsynagoge eingeweiht. Das Datum ist geschichtsträchtig: Der 9. November ist gleichzeitig Jahrestag der Ausrufung der Weimarer Republik 1918, des Hitlerputsches 1923, der Pogromnacht 1938 und des Mauerfalls 1989.

Die Rechten hatten die Versammlung zum Thema "17. Jahrestag des Mauerfalls" angemeldet. Bei einer entsprechenden Veranstaltung der selben Veranstalter im vergangenen Jahr in München waren jedoch unter anderem die Namen der beim Hitlerputsch von 1923 Getöteten verlesen worden, die bei den Nazis als Märtyrer galten.

Deshalb und auf Grund weiterer Indizien gehe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass das Motto der Versammlung nur vorgeschoben sei, begründete das Gericht seine Entscheidung.

In Wahrheit sei ein verherrlichendes Gedenken an die Hitler-Putschisten und damit eine Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft beabsichtigt. Vor allem angesichts des Festakts zur Eröffnung der Synagoge sei deshalb eine strafbare Störung des öffentlichen Friedens zu erwarten, die das Versammlungsverbot rechtfertige.

Zur Grundsteinlegung für das neue Jüdische Zentrum ebenfalls am 9. November vor drei Jahren hatten Münchner Rechtsextreme einen Anschlag diskutiert. Die Polizei deckte die - allerdings nicht konkretisierten - Pläne auf und stellte 1,2 Kilogramm des hochexplosiven Sprengstoffs TNT sicher. Der Drahtzieher Martin Wiese und seine Komplizen wurden zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

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