Voller Lohn für halbe Arbeit, das müsste doch auffallen - doch ein Münchner Polizist will vom doppelten Gehalt nichts bemerkt haben. Alle finanziellen Angelegenheiten regle seine Frau, sagte er am Mittwoch vor der Disziplinarkammer beim Verwaltungsgericht München. Er selbst habe seine Gehaltsabrechnungen nie überprüft.
Doch bekanntlich schützt Unwissenheit vor Strafe nicht: In den kommenden zwei Jahren muss der Beamte mit einer Degradierung für seine vorgebliche Schludrigkeit büßen.
Weil seine Frau als Sozialpädagogin bei der Caritas deutlich mehr verdiente als er in seinem Polizistenjob beim Münchner Polizeipräsidium, hatte sich der Polizeihauptmeister im Juli 1989 für seine Kinder eine Auszeit genommen. Erst zwölf Jahre später trat er wieder zum Dienst an, diesmal im Landeskriminalamt.
Mit seinem Chefs machte er damals gleich aus, nur halbtags, also 20 Stunden in der Woche zu arbeiten. Denn er betreibt privat auch noch ein Computergeschäft, das ihm nach eigener Auskunft aber gerade einen Hunderter im Monat einbringe.
Mit Zahlen auf Kriegsfuß
Seine wenigen Dienststunden muss der Beamte allerdings mit sehr guter Arbeit ausgefüllt haben. Denn seine Vorgesetzten beurteilten ihn mit 13 von maximal 16 Punkten ganz ausgezeichnet. Doch mit Zahlen scheint der Polizist irgendwie auf Kriegsfuß zu stehen. Denn er behauptete steif und fest, nicht bemerkt zu haben, dass ihm fünf Jahre lang die Bezüge für einen Vollzeitjob überwiesen worden waren: genau 87761,35 Euro hatte er zu viel eingestrichen.
Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb wegen Betrugs durch Unterlassen gegen ihn ermittelt, das Verfahren dann aber gegen eine Geldauflage von 3000 Euro eingestellt. Die zu viel überwiesenen 87.000 Euro zahlt der Beamte seither Monat für Monat in Raten an den Staat zurück.
In der Verhandlung stellte sich heraus, dass die 20-Stunden-Woche durch die Vorgesetzten genehmigt worden war. Aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen hatte die für die Besoldung zuständige Stelle davon aber nichts erfahren. Der Dienstherr trage also Mitschuld, meinte der Anwalt des Polizisten.
Das Gericht sah von einer Entfernung aus dem Dienst ab: Er wurde "nur" degradiert und darf zwei Jahre nicht befördert werden. Immerhin hat er so noch die Chance, am Ende nicht als Bayerns ältester Obermeister in Pension gehen zu müssen.