Zu Unrecht angeklagt:Bodo Müller freigesprochen

Lesezeit: 2 min

Bodo Müller ist freigesprochen worden. Viereinhalb Jahre lang wurde gegen den Münchner Konditor und Wiesnwirt wegen eines angeblich selbst inszenierten Raubüberfalls ermittelt.

Alexander Krug

Es muss eine harte Zeit gewesen sein für den Konditor und Wiesnwirt Bodo Müller. "Das, was ich in den letzten viereinhalb Jahren erlebt habe, wünsche ich keinem", sagt er leise und sichtlich um Fassung ringend. Viereinhalb Jahre wurde gegen ihn ermittelt wegen eines Raubüberfalls, den er angeblich selbst inszeniert haben soll, um seine Versicherung zu prellen.

Das Amtsgericht hat den Münchner Konditor Bodo Müller freigesprochen. (Foto: Foto: Andreas Heddergott)

Nun ist Müller voll rehabilitiert: Das Amtsgericht sprach ihn am Dienstag nach viertägiger Verhandlung vom Vorwurf des Betruges und des Vortäuschens einer Straftat frei.

Am 5. Oktober 2003 hatte Müller der Polizei einen Überfall von drei maskierten Männern gemeldet, die ihn in seiner Wohnung überfallen, verprügelt, gefesselt und mit einem Elektroschocker gefoltert hätten. Aus Angst um sein Leben habe er den Tätern schließlich die Magnetkarte für den Tresor ausgehändigt. Das Trio sei schließlich mit insgesamt rund 50000 Euro geflüchtet.

Die Polizei glaubte ihm zunächst, doch dann gab es einige Ungereimtheiten, und am Ende wurde Müller zum Beschuldigten und schließlich sogar zum Angeklagten. "Der Umgang mit Herrn Müller wäre so nie nötig gewesen", kritisierte sein Verteidiger Werner Leitner in seinem Plädoyer die Justiz. Die Anklage sei ein "seltenes Konvolut von Scheinindizien und Pseudologik" gewesen.

Es stelle sich die Frage, ob das "alles noch verhältnismäßig " gewesen sei. Die Rufschädigung Müllers, an der sich "einige bunte Blätter" beteiligt hätten, sei so oder so enorm. Auch Verteidiger Stephan Tschaidse geißelte die Ermittler, die "viele andere Spuren" einfach nicht konsequent verfolgt hätten. Etwa die DNS-Spur an einem in der Wohnung gefundenen Taschenmesser. Sie konnte einem vorbestraften Ganoven zugeordnet werden, der in Österreich in Haft sitzt.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer schließlich auch einen Freispruch gefordert nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten". Die Amtsrichterin brauchte am Ende somit nur wenige Minuten, um den Freispruch zu verkünden.

Sie verwies zwar nochmals auf "einige Punkte", die Zweifel an der Version des Angeklagten erweckten könnten. Etwa widersprüchliche Angaben von Müller zum Tathergang oder auch die Spurenlage am Tatort, die einige Fragen aufwerfe. Doch letztlich, so die Amtsrichterin, "gibt es sehr viele Punkte, die die Angaben des Angeklagten stützen und plausibel erscheinen lassen".

Vor allem die Frage nach einem Motiv sei völlig offen geblieben, denn die finanziellen Verhältnisse von Müller seien damals ebenso wie heute "absolut in Ordnung" gewesen. In der Gesamtschau reiche die Beweislage jedenfalls nicht aus, um den Angeklagten zu verurteilen.

Die gesamten Kosten des Verfahrens, einschließlich der Verteidiger-Auslagen, müssen nun von der Staatskasse getragen werden. Müller selbst war hochzufrieden mit dem Ausgang. Nach dem Freispruch fuhr der 60-Jährige sofort zur Arbeit in sein Café in der Herzog-Wilhelm-Straße.

© SZ vom 27.02.2008/ngh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: