Tölzer Prügel:Es war einmal ein Denkmal

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Die Max-Villa am Ostufer des Starnberger Sees scheeint längst nicht mehr zu retten. Die Denkmalschützer brüten derweil über neuerlichen Gutachten der Besitzer

Von Benjamin Engel

Was hält länger: die Max-Villa oder das Hickhack zwischen den Behörden und den Eigentümern? Man ist geneigt zu vermuten, dass eher das denkmalgeschützte Haus zusammenbricht, als dass ein Ende der unergiebigen Auseinandersetzung zustande kommt. Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man beim Spazierengehen in Ammerland an dem Gebäude vorbeikommt, in dem einst der Künstler und Darwinist Gabriel von Max (1840-1915) lebte und arbeitete. Ästhetisch lässt sich von einem Denkmal ohnehin schon längst nicht mehr sprechen. Das Balkongeländer am Vorbau ist zusammengebrochen und verrottet. Die Wandfarbe blättert ab und das Dach ist großflächig bemoost.

Beinahe 20 Jahre ist die Villa schon im Besitz der jetzigen Eigentümer. Seitdem verfällt das Haus stetig. Schon zweimal stellten die Eigentümer einen Abrissantrag, mehrmals engagierten sie Rechtsanwälte und Berater. Und jedes Jahr werden die Auseinandersetzungen um eine bizarre Volte reicher. Jetzt hat das Landratsamt die Eigentümer aufgefordert, das Dach zu reparieren, weil Ziegel an einzelnen Ecken locker sind. Kommen die Hausbesitzer dem etwa nach? Natürlich nicht! Stattdessen haben sie das Gutachten eines Dachdeckers vorgelegt, das bestätigt, mit dem Dach sei alles in Ordnung. So zu erfahren bei der Baujuristin des Landratsamts. Wie's weitergeht? Jetzt muss erst einmal das Landesamt für Denkmalpflege das Dachdecker-Gutachten prüfen, um es zu entkräften - gegebenenfalls.

Und so geht die Zeit ins Land, und der Zahn der Zeit nagt. Dabei brauchte das Landratsamt als untere Denkmalschutzbehörde nur das Recht konsequent anzuwenden, statt sich darauf zurückziehen, was rechtlich alles nicht möglich ist. So kann es nach Artikel 4 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes eine Sicherungs- und Duldungsanordnung erlassen. Damit könnte die Behörde die Eigentümer zu Erhaltungsmaßnahmen verpflichten. Darauf macht Michael Petzet, ehemaliger bayerischer Generalkonservator und vormaliger Präsident des Internationalen Rats für Denkmalpflege, nicht zum ersten Mal aufmerksam. Denn laut Denkmalschutzgesetz haben Eigentümer ihre Baudenkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen. Dazu kann man sie allerdings nur auffordern, solange das Denkmal noch steht.

© SZ vom 21.07.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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