Wirbel im Gerichtssaal:Streit der Pumuckl-Mütter

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Die Autorin Ellis Kaut will der Grafikerin Barbara von Johnson kein Urheberrecht mehr zugestehen - das Urteil fällt im August.

Gerichtsverhandlungen sind ja sooo langweilig. Höchste Zeit für einen unsichtbaren Klabautermann, etwas Leben in die Bude zu bringen. So tratzt er Advokaten und Justiziare, sich monatelang mit Kaskaden von Schriftsätzen, Anträgen, Forderungen und Gegenforderungen zu überschütten.

Bis keiner mehr weiß, was der andere will, und die Richter nicht nur wegen der Hitze unter ihren schwarzen Umhängen schwitzen. "Halt", ruft ermattet der oberste Robenträger. "Es ist doch schon jetzt so kompliziert, dass bald niemand mehr durchblickt."

Da freut sich der Klabautermann mit den feuerroten Haaren: Akten durcheinanderwirbeln ist fast so schön, wie Nagelkisten runterschmeißen...

Wenn über Pumuckl, Deutschlands berühmtesten Klabautermann, verhandelt wird, musste es ja so kommen. Seit Jahren stehen sich Pumuckls "Mutter" Ellis Kaut und die Frau gegenüber, die dem Kleinen das berühmte Äußere gab, Barbara von Johnson. "Ich war 21 Jahre alt und Schülerin an der Akademie fürs Grafische Gewerbe", berichtete die Künstlerin. Der Kobold sei bis dahin nur im Rundfunk zu hören gewesen, nun sollte er sichtbar werden.

Bedingung war: Kleiner Kerl, rote Haare und große Hände zum Nagelkisten-Runterwerfen. "Von den völlig unterschiedlichen Vorschlägen aus meiner Klasse wurde meine Figur von Ellis Kaut und einer Jury einstimmig ausgewählt", erinnert sich die Johnson. Ihr Pumuckl sei nämlich boshaft und liebenswert zugleich.

Bis 1978 fertigte die Grafikerin dann Zeichnungen für Pumuckl-Bücher und Schallplattenhüllen. Mit der Produktion des ersten Filmes sei ihre Figur aber ersetzt worden. In Büchern, Film und Fernsehen sowie auf Merchandising-Produkten sei seither der Pumuckl von Brian Bagnall, dem Schwiegersohn von Ellis Kaut, neu gestaltet worden - in "enger Anlehnung" an ihre Original-Figur. Von 1992 an habe sie keinen Einfluss mehr gehabt - "ich wurde als die ,optische Mutter' von Pumuckl vergessen, während der Kobold von Ellis Kaut die ganze Welt eroberte".

Aus diesem Grund prozessiert die Künstlerin gegen Ellis Kaut und die zu ProSieben gehörende Vermarktungsfirma München-Merchandising. Es geht vor allem um die im Internet veröffentlichten Darstellungen des Rotschopfs und alle damit verbundenen Verwertungsmöglichkeiten im Merchandising-Bereich. Das Landgericht hatte Johnson in erster Instanz recht gegeben.

Unverkennbar habe auch der Internet-Pumuckl die von ihr geschaffenen charakteristischen Merkmale: wirrer Haarschopf, runder Kopf, abstehende Ohren, die typische Bekleidung und die übergroßen Hände und Füße. Folglich müsse die Zeichnerin auch weiterhin als Urheberin genannt und beteiligt werden. 1982 habe es noch kein Internet gegeben, deshalb habe sich die Klägerin seinerzeit auch nicht die entsprechenden Rechte sichern können.

Dagegen hatten Ellis Kaut und die Firmen Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt - mit der eingangs geschilderten Folge. Wenn nun nichts Unvorhergesehenes mehr passiert, soll Ende August das Urteil gesprochen werden.

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