Voyeur-Spiegel im Bad:Student bekommt Miete zurück

Eine unschöne Entdeckung machte ein Student in seinem Bad: Hinter dem durchsichtigen Spiegel war ein Loch in der Wand.

Eine Münchner Vermieterin muss einem Studenten die komplette Miete wegen eines Voyeur-Spiegels im Badezimmer zurückzahlen.

Voyeurismus verletzt die Intimsphäre entschied das Amtsgericht München. (Foto: Foto: iStockphoto)

Wie das Amtsgericht München jetzt in einem Urteil entschied, rechtfertigt die Verletzung der Intimsphäre und des Persönlichkeitsrechts eine hundertprozentige Mietkürzung.

Der Student war im Oktober 2005 eingezogen und zahlte monatlich 216 Euro. Er wohnte mit zwei Kommilitonen in der Wohnung der älteren Dame. Einer der drei stellte im Januar 2006 fest, dass der Badezimmerspiegel von der Rückseite her durchsichtig war. Ein Mauerdurchbruch führte in einen abgetrennten Nebenraum, in dem die Polizei schließlich Pornozeitschriften und -videos fand.

Wohnwert beeinträchtigt

Die drei Studenten klagten auf volle Rückzahlung ihrer Miete. Das lehnte die Vermieterin mit dem Hinweis ab, nur das Bad sei im Wohnwert beeinträchtigt. Deswegen sei auch die hundertprozentige Mietrückzahlung ihrer Meinung nach nicht angemessen.

Das Amtsgericht gab nun dem ersten der Studenten recht, der auch seinen Mietvertrag fristlos gekündigt hatte. Die Vermieterin habe arglistig verschwiegen, dass sich in dem Bad ein venezianischer Spiegel befand. Dem Studenten sei die Benutzung des Bads nicht zuzumuten, da er jederzeit mit heimlicher Beobachtung rechnen musste. Die Entscheidungen zu den Klagen der beiden anderen Studenten stehen noch aus.

Wer den venezianischen Spiegel eingebaut hat, konnte die Polizei nicht klären. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Mann und Sohn der Vermieterin. Die Verfahren seien jedoch mittlerweile eingestellt, wie ein Sprecher der Behörde sagte. "Es war nicht nachzuweisen, wer den Spiegel eingebaut hat." Die zwei Männer machten einen früheren Mieter verantwortlich.

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