Verwechslungsgefahr:Yello Strom verbietet GoYellow den Namen

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Das Landgericht München hat die Löschung der Firma im Handelsregister angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Von Ekkehard Müller-JentschDie Branchenauskunft "GoYellow", bekannt durch Werbespots mit Partygirl Paris Hilton, droht Namen, Firmenlogo und Internetadresse zu verlieren: Münchner Richter haben die Löschung der Firma im Handelsregister angeordnet und sie zum Schadenersatz an "Yello Strom" verpflichtet. Die Energiehandelsfirma hatte geklagt, weil sie ihre Markenrechte verletzt sieht.

Möglicherweise muss GoYellow den City Tower an der Landsbergerstraße verlassen. (Foto: Foto: SZ)

Strom habe eine Farbe und sei gelb, behauptete 1999 die Kölner Yello Strom GmbH und hatte sich mit dieser preisgekrönten Werbekampagne binnen weniger Monate als eine der bekanntesten Strommarken in Deutschland etabliert. Seit zwei Jahren gehört außerdem der gelbe Yello-Frosch schon wie selbstverständlich zum Wetterbericht der ARD-Tagesthemen. Die seit 2004 im Internet agierende Auskunft GoYellow rückte dagegen erst im vergangenen Jahr so recht ins Bewusstsein vieler Fernsehzuschauer, als die amerikanischen Hotel-Erbin Paris Hilton für sie Reklame machte. Fast alle Münchner kennen zudem das weithin sichtbare Firmenlogo an der Spitze des 85 Meter hohen Munich City Towers, dem Sitz der Onlinefirma an der Landsberger Straße.

Die Kölner Stromhändler hatten ihr "Yello" schon frühzeitig als Markennamen für eine Vielzahl von Dienstleistungen schützen lassen. Dies wurde nun der Tochterfirma der Münchner Varetis AG, GoYellow, zum Verhängnis, die gleichfalls ihren Firmennamen und diverse Internet-Adressen sehr nahe an die englische Farbbezeichnung für "Gelb" angelehnt hat. Yello Strom sah hierin eine Verletzung ihrer älteren Markenrechte und zog vor das Landgericht München I.

Gericht sieht Verwechslungsgefahr

Die auf derartige Streitsachen spezialisierte erste Kammer für Handelssachen gab in einem gestern bekannt gewordenen Urteil der Klage der Kölner in vollem Umfang Recht und untersagte GoYello die weitere Verwendung seiner bisherigen Firmenbezeichnung, seiner Internetadressen und seines Firmenlogos. Gleichzeitig ordnete die Kammer die Löschung der Firma im Handelsregister an und verpflichtete diese zum Schadenersatz gegenüber der Yello Strom GmbH, dessen Höhe allerdings noch nicht feststeht.

Die Richter begründen ihr Urteil vor allem mit zwei wesentlichen Aspekten: Erstens bestehe zwischen beiden Firmenbezeichnungen Zeichenähnlichkeit und damit Verwechslungsgefahr. Denn die Hinzufügung "Go" im Firmennamen der Beklagten habe keine mitprägende Funktion, sondern führe lediglich zu dem prägenden Bestandteil "Yellow" hin. Auch seien sich die Marken im Klang ähnlich, da deutsche Verbraucher das "ow" auch eher als "o" sprächen.

Zweitens stellte das Gericht auch das Vorliegen einer "Rufausbeutung" fest: Dass GoYello bei dieser Rufausbeutung gezielt und damit unlauter vorgegangen sei, schlossen die Richter daraus, dass die Beklagte neben der exakten Schreibvariante als eigene Domain auch "goyello.de" registrieren ließ, weil sie angesichts der bekannten Marke Yello mit entsprechenden "Vertippern" gerechnet habe. Außerdem hätte die Beklagte anfänglich versucht, sich "googelb" zu nennen, um die Bekanntheit der Internetsuchmaschine "Google" auszubeuten. Das Urteil (Az.: 1HK O 11526/05) ist noch nicht rechtskräftig.

Die GoYellow-Anwältinnen Angelica von der Decken und Christina Hackbarth (Kanzlei Beiten, Burkhardt & Kollegen) erklärten gestern auf Anfrage der SZ: "Wir halten das Urteil für falsch und werden für unsere Mandanten Berufung einlegen." Die Juristinnen verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg, das erst vor vier Wochen eine vergleichbare Klage der DeTeMedien zurückgewiesen habe.

Die Telekom-Tochter hatte ihre Klage im Wesentlichen auf ihre Marken "Gelbe Seiten" und "Yellow Pages" gestützt. "Im Gegensatz zum Landgericht München hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken besteht", meinen die Rechtsanwältinnen. Auch eine Sprecherin von GoYellow erklärte, dass man dieses Urteil der ersten Instanz "sehr entspannt" sehe. Yello Strom wollte sich dagegen zu dem Richterspruch nicht äußern, solange er nicht rechtskräftig sei.

© SZ vom 7.6.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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