Urteil:Von der Telefon-Sex-Hotline abgezockt

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Multiple Verbindung: Gleich mehrere Prostituierte hatte ein junger Münchner in der Leitung. Mit nur einer konnte er sprechen. Für alle sollte er zahlen. Er klagte gegen T-Mobile.

Ekkehard Müller-Jentsch

Jeder Mann hat andere Vorstellungen von erotischen Abenteuern. So wollte sich ein junger Münchner zwei Nächte im Bett mit dem Handy in der Hand gönnen und hatte sich für heiße Plaudereien mit Sex-Hotlines einen Tausender zusammen gespart - man gönnt sich ja sonst nichts.

Gleich mehrere Prostituierte in der Warteschleife: Ein "äußerst naiver" junger Münchner klagte vor Gericht. (Foto: Foto: ddp)

Mit der Rechnung von T-Mobile kam dann aber die Ernüchterung: Exakt 6581,73 Euro soll der Münchner in den beiden Nächten vertelefoniert haben. Er überwand seine Scham, ging erst zum Anwalt und dann vor Gericht. Das hat sich gelohnt: Jetzt muss er nur noch 1671 Euro bezahlen. Denn der Richter hat den Trick, mit dem der junge Lüstling erleichtert werden sollte, als "Abrechnungsfalle" entlarvt und für sittenwidrig erklärt.

Frivole Versprechungen

Die Rufnummer mit den frivolen Versprechungen hatte der Münchner aus dem Fernseh-Nachtprogramm. "Nur" zwei Euro sollte die lustvolle Minute kosten. Er wählte die Nummer und landete bei einer Hotline, die ihn an eine Frau weiter verband, die ihn nach einiger Zeit an die nächste durchschaltete - und so weiter.

Jedesmal wurde er dabei aufgefordert, ein paar Tasten am Handy zu drücken. Das tat der Mann ohne zu ahnen, dass er damit so genannte Konferenzschaltungen aufbaute, jede für sich kostenpflichtig. Die weiteren mitlaufenden Gespräche wurden aber weder auf seinem Display angezeigt, noch erhielt er irgendwelche Warnhinweise oder Gebühren-Ansagen.

Rechtsanwalt Axel Dwyer beklagte vor Gericht: "Mein Mandant wurde immer wieder gefragt, ob er auch noch mit einem anderen Mädchen plaudern wollte." Zwar habe der Sprechkontakt jeweils nur mit einer bestanden. "Doch während er schon mit dem sechsten oder siebten Mädchen sprach, liefen die teuren Verbindungen mit den ,Verflossenen' noch weiter - während diese Professionellen tatsächlich schon wieder mit neuen Anrufern telefonierten." So habe jede Dame gleich mehrfach abkassiert.

Fraglich bleibt, wer hinter der Nummer steckt

T-Mobile sollte für den Betreiber der fraglichen Stöhn-Nummer die Kosten eintreiben. Als der Münchner nicht zahlen wollte, kamen sogar noch Mahn- und Inkasso-Kosten dazu, zum Schluss waren es 7023,77 Euro. Wer hinter der Nummer stecke, verriet das Unternehmen selbst bei Gericht nicht. Es wies aber darauf hin, "dass Prostituiertenlohn einklagbar" sei.

Für den Einzelrichter der 26. Zivilkammer beim Landgericht München I war der Fall trotzdem klar. Der "ausgesprochen naive" junge Mann sei unwissentlich dazu verleitet worden, immer neue Konferenzschaltungen aufzubauen.

Für sich betrachtet seien zwar weder zwei Euro pro Minute für den "Mehrwertdienst" noch die so genannte K-Schaltung sittenwidrig - in diesem Fall aber die Kombination: Hier habe ein "grobes Missverhältnis" zwischen Leistung und Gegenleistung bestanden.

Das Urteil (Az.: 26O21943/05) ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 3.11.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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