Urteil:Bewährungsstrafe im Wildfleisch-Skandal

Der Mann, dessen Firma aufgetaute Ware als Frischfleisch verkauft hat, muss nicht in Haft. Gammelfleisch-Vorwürfe wies er weit von sich.

Das Landgericht Landshut befand den Angeklagten am Dienstag des gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig. Er habe zudem Lebensmittel mit nicht zugelassenen Zusatzstoffen in Verkehr gebracht. Das Urteil: Eine zweijährige Bewährugsstrafe.

Berger hatte im Prozess gestanden, Kunden jahrelang tonnenweise Hirsch- als teureres Elchfleisch verkauft und aufgetautes Fleisch als Frischware angedreht zu haben. Der vormals größte Wildhändler Europas hatte nach dem Skandal Konkurs anmelden müssen, hat inzwischen aber einen neuen Handelsbetrieb eröffnet.

Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe, die Staatsanwaltschaft drei Jahre Gefängnis und vier Jahre Berufsverbot gefordert. Die Anklage sei nur die Spitze des Eisbergs, sagte Staatsanwältin Eva Metzner. Berger habe Kunden jahrelang gewerbsmäig betrogen und mehr als eine halbe Million Euro ergaunert, indem er ihnen Hirsch als teuren Elch oder Mufflon als Gams angedreht habe. In seinem Fasanen-Zerlegebetrieb hätten Ekel erregende Zustände geherrscht. Bei Hasen habe er das Mindesthaltbarkeitsdatum ohne Prüfung durch Umetikettieren verlängert. Hirschgulasch habe durch heimlich untergemischtes Stabilisator-Pulver länger haltbar gemacht.

Verteidiger Hartmut Finger wies in seinem Plädoyer alle Gammelfleisch-Vorwürfe gegen den Wildhändler zurück. Berger habe zwar Fleisch unter falscher Bezeichnung teurer verkauft, aber "es war Topware", sagte der Anwalt. Er warf dem bayerischen Verbraucherminister Werner Schnappauf (CSU) und den Medien eine Rufmordkampagne gegen Berger vor.

(sueddeutsche.de/AP/ddp)

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