"Unterschiedliche Auffassungen":Flughafen kassiert Polizei ab

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Erst durch eine Kontrolle ist aufgefallen, dass die Münchner Flughafengesellschaft jahrelang überhöhte Mieten von der Bundespolizei verlangt hat.

Dominik Hutter

Die Münchner Flughafengesellschaft FMG hat von der Bundespolizei jahrelang überhöhte Mieten für Diensträume verlangt. Das geht aus dem aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofs hervor. Demnach mussten die Beamten, die am Flughafen hoheitliche Aufgaben wie die Passkontrolle erfüllen und deshalb eigentlich zum Selbstkostenpreis logieren dürfen, insgesamt 700000 Euro zu viel bezahlen.

Verjährung?

Als dies durch eine Kontrolle auffiel, habe die FMG zwar die Differenz bestätigt, eine Rückzahlung aber zunächst mit dem Hinweis auf Verjährung abgelehnt. Laut Bundesrechnungshof hat inzwischen ein Vergleich stattgefunden. Die überhöhten Beträge würden zumindest teilweise mit künftigen Mietzahlungen verrechnet.

Bundespolizei und FMG bestätigten auf SZ-Anfrage die Mietstreitigkeit. Nach Angaben von FMG-Sprecher Ingo Anspach sei die kritisierte Differenz durch "unterschiedliche Auffassungen über Kalkulationsansätze" entstanden. Die bisherige Miethöhe beruhe auf dem Ergebnis einer Selbstkosten-Berechnung, die später durch eine neuerliche Kalkulation in Frage gestellt worden sei. Derzeit werde mit der Bundespolizei verhandelt, welches Modell man für die Berechnung der künftigen Miete verwende.

Gewinne sind unzulässig

Im Bericht des Bundesrechnungshof liest sich das Ganze allerdings etwas anders: Demnach habe es die Bundespolizei jahrelang versäumt, die Mietkalkulation der FMG zu überprüfen - erst als man doch einmal nachsehen ließ, sei die Differenz aufgefallen. Bei den Rechenspielen geht es darum, den Selbstkostenpreis der FMG zum Unterhalt der Räume am Flughafen zu bestimmen. Nur diese Summe darf von der Bundespolizei als Miete zurückverlangt werden. Gewinne sind unzulässig.

Die Bundespolizei war zu einer detaillierten Stellungnahme zum Mietstreit nicht bereit. Sprecher Stefan Kirchner erklärte lediglich, man gehe davon aus, dass der Bundesrechnungshof korrekt geprüft habe. Der frühere Bundesgrenzschutz ist am Flughafen mit drei Inspektionen - zwei in Terminal 2, eine in T 1 - vertreten. Dazu gibt es die Zentrale an der Nordallee und einige ganz winzige Mieträume: die Passkontrollschalter.

© SZ vom 29.11.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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